Innerhalb der operativen Kategorie haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Aufwendungen wie bereits bisher nach Art (Gesamtkostenverfahren) oder Funktion (Umsatzkostenverfahren) darzustellen. Neu in diesem Zusammenhang ist, dass nach IFRS 18 nun auch eine Mischung aus Gesamt- und Umsatzkostenverfahren zulässig ist. Das bedeutet, dass ein Unternehmen innerhalb der operativen Kategorie einige Aufwendungen nach ihrer Art und andere nach ihrer Funktion darstellen kann (sog. „mixed presentation“).
Die Entscheidung, nach welchem Verfahren die Aufwendungen dargestellt werden, ist danach auszurichten, welche Darstellungsform die geeignetste Struktur der Aufwandsgliederung darstellt (sog „most useful structured summary“). Dies kann bspw der Darstellung entsprechen, nach der intern an das Management berichtet wird oder die zum Zweck einer besseren Vergleichbarkeit innerhalb der Branche des Unternehmens verwendet wird.
Für weitere Informationen zur „useful structured summary“ empfehlen wir Ihnen die erste Ausgabe unserer „IFRS 18 im Fokus“-Reihe, in der wir bereits über die Grundsätze zur Aggregation und Disaggregation von Posten innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung berichteten.
Entscheiden sich Unternehmen für die Anwendung des Umsatzkostenverfahrens – also die Gliederung der Posten der operativen Kategorie nach Funktionsbereichen – oder für eine “mixed presentation“, so haben sie künftig nach IFRS 18 für jeden Funktionsbereich innerhalb der operativen Kategorie zusätzliche Anhangangaben zu machen, in denen jeweils die Summe der Aufwendungen und Erträge für die nachfolgenden Aufwandsarten anzugeben ist:
Bei Anwendung der sog „mixed presentation“ haben Unternehmen zudem in der Bezeichnung einzelner Posten deutlich zu machen, welche Aufwendungen diese enthalten.
Ein Unternehmen weist einige Leistungen an Arbeitnehmer in den Umsatzkosten und andere Leistungen an Arbeitnehmer nach Art der Aufwendung aus. Das Unternehmen hat bei der Bezeichnung des Postens nach der Art der Aufwendung deutlich darauf hinzuweisen, dass er nicht alle Leistungen an Arbeitnehmer enthält, zB in dem es den Posten „Leistungen an Arbeitnehmer, die nicht in den Umsatzkosten enthalten sind“ nennt.
Wir freuen uns darauf, unsere Expertise mit Ihnen zu teilen und Ihnen praktische Hilfestellungen an die Hand zu geben. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Umstellung auf die neuen Vorschriften des IFRS 18.
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