IFRS 18 Blogreihe: Anhangangaben zu Management-Defined Performance Measures - MPMs

Aufbauend auf unserem letzten Beitrag aus dieser Reihe befassen wir uns mit den Angabepflichten nach IFRS 18 zu sogenannten Management-Defined Performance Measures (MPMs). Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf der Überleitungsrechnung. 

Die neuen Anforderungen kompakt zusammengefasst

Mit der Einführung separater Anhangangaben zu MPMs wurden durch IFRS 18 bedeutende Neuerungen für IFRS-Anwender eingeführt. In der Praxis werden oft Kennzahlen wie bspw das „adjusted EBITDA“ genutzt, um bestimmte Aspekte der finanziellen Leistung hervorzuheben. Vor diesem Hintergrund war es das Ziel des IASB, die Kommunikation im Hinblick auf Bedeutung und Verwendung solcher Kennzahlen zu vereinheitlichen, um deren Nachvollziehbarkeit sowie Vergleichbarkeit zu erhöhen.

Damit Abschlussadressaten die Bedeutsamkeit einer MPM nachvollziehen können, muss das Management in einem gesonderten Abschnitt des Anhangs aus seiner Sicht erläutern, worauf der Fokus der jeweiligen Kennzahl im Hinblick auf die finanzielle Unternehmensleistung liegt. Es soll ersichtlich werden, welchen Mehrwert die MPM im Vergleich zu IFRS-Kennzahlen bietet und dass sie nicht zwangsläufig mit ähnlichen Kennzahlen anderer Unternehmen vergleichbar ist.

Inhalte und Format der Überleitungsrechnung

Neben qualitativen Erläuterungen fordert der IFRS 18 eine Überleitungsrechnung, in der die MPM auf die am ehesten vergleichbare IFRS-definierte Kennzahl übergeleitet wird. Dadurch sollen Abschlussadressaten die Berechnung der MPM nachvollziehen können. Künftig sind Unternehmen verpflichtet, sinnvolle Überleitungsposten zu bilden und für jeden Überleitungseffekt den entsprechenden GuV-Effekt darzustellen.

Sofern erforderlich, ist die zugrunde liegende Überleitung transparent und nachvollziehbar zu erläutern. Im Anhang muss das Line Item angegeben werden, in dem der Überleitungsposten enthalten ist. Darüber hinaus verlangt IFRS 18, dass für jeden dieser Überleitungsposten auch die Auswirkungen auf die Ertragsteuern sowie auf nicht beherrschende Anteile dargestellt werden.

Wir freuen uns darauf, unsere Expertise mit Ihnen zu teilen und Ihnen praktische Hilfestellungen an die Hand zu geben. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Umstellung auf die neuen Vorschriften des IFRS 18.

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Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

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Andreas Hohla

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Director – IFRS, PwC Austria

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