IFRS 18 Blogreihe: Management-Defined Performance Measures - MPMs

Das Management eines Unternehmens legt oft eigene Leistungskennzahlen fest, die häufig als alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APMs) oder non-GAAP-Kennzahlen bezeichnet werden. Eine Untergruppe dieser Kennzahlen, die sich auf die finanzielle Leistung eines Unternehmens beziehen, werden durch den IFRS 18 als Management-Defined Performance Measures (MPMs) definiert. Die Verpflichtung zu ihrer Offenlegung stellt eine der wichtigsten Neuerungen des IFRS 18 dar.

MPMs und die öffentliche Kommunikation

Als MPM definiert IFRS 18 eine Zwischensumme von Aufwendungen und Erträgen, die 

  1. nicht bereits in den IFRS definiert ist, 
  2. öffentlich außerhalb des IFRS-Abschlusses kommuniziert wird und 
  3. aus Sicht des Managements einen Aspekt der finanziellen Leistungsfähigkeit des gesamten Unternehmens darstellt.

Entsprechend fallen angepasste Ergebniszahlen wie „adjusted EBIT/EBITDA“, die Unternehmen bspw. im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenzen präsentieren, regelmäßig in den Anwendungsbereich von MPMs. Ein MPM kann aber auch der Zähler oder der Nenner einer finanziellen Kennzahl sein.

Unternehmen haben innerhalb eines gesonderten Abschnitts umfangreiche Anhangangaben (inkl. Überleitungsrechnungen) zu den vorhandenen MPMs zu machen.

Bereits die Bestimmung möglicher MPMs kann bei Unternehmen zu Herausforderungen führen. Ein entscheidender Aspekt bei der Identifizierung relevanter Kennzahlen ist, ob sie im Rahmen einer öffentlichen Kommunikation veröffentlicht werden.

Begriff der “öffentlichen Kommunikation” bei der Bestimmung von MPMs

Als „öffentlich kommuniziert“ gilt eine Zwischensumme dann, wenn die Kennzahl außerhalb des IFRS-Abschlusses eines Unternehmens veröffentlicht wird. Hierzu zählen Kennzahlen, die bspw. im Lagebericht oder in Form von Pressemitteilungen oder Investorenpräsentationen publiziert werden. Auf der Website des Unternehmens veröffentlichte Informationen (hierzu zählen ebenfalls über einen Download verfügbare Dokumente) entsprechen idR ebenfalls dem Kriterium der „öffentlichen Kommunikation“. Eine „öffentliche Kommunikation“ liegt auch dann vor, wenn der Abschluss bei einer Aufsichtsbehörde oder bei einem öffentlich geführten Register (wie zB Firmenbuch) eingereicht und über sie zugänglich gemacht wird (vorausgesetzt, dass alle anderen Kriterien der Definition eines MPMs nach IFRS 18 erfüllt sind). Die Einreichung bei und Veröffentlichung durch die Aufsichtsbehörde wird als „öffentliche Kommunikation“ angesehen, wenn jedes Mitglied der Öffentlichkeit Zugang zur behördlichen Einreichung hat und den Jahresbericht des Unternehmens herunterladen kann. Dies gilt auch, wenn ein Registrierungsprozess besteht oder eine geringe Gebühr anfällt. Eine öffentliche Kommunikation liegt nicht vor, wenn die Kennzahl nur für einzelne Abschlussadressaten zugänglich ist.

Beispiel:

Im Rahmen eines Darlehensvertrags muss ein Unternehmen regelmäßig aktuelle Covenant-Kennzahlen an die Bank melden. Die gemeldeten Kennzahlen werden im weiteren Sinne somit ebenfalls veröffentlicht und kommuniziert. Den Zugang zu diesen Kennzahlen erhält allerdings nur ein begrenzter Adressatenkreis (die entsprechenden Banken). Aus diesem Grund zählt dies nicht als „öffentliche Kommunikation“ i.S.d. IFRS 18 und entspricht daher nicht der Definition von MPMs.

Mündlich stattgefundene Kommunikation oder Posts, die in den sozialen Medien veröffentlicht werden, zählen explizit nicht als öffentliche Kommunikation i.S.d. IFRS 18.

In dem Fall, dass ein Unternehmen keinerlei öffentliche Kommunikation außerhalb des IFRS-Abschlusses betreibt, ist es möglich, dass demnach auch keine MPMs gem. IFRS 18 vorliegen.

Wir freuen uns darauf, unsere Expertise mit Ihnen zu teilen und Ihnen praktische Hilfestellungen an die Hand zu geben. Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Umstellung auf die neuen Vorschriften des IFRS 18.

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Kontakt

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Partner, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

Christoph Wimmer

Christoph Wimmer

Senior Manager – IFRS, PwC Austria

Tel: +43 699 163 057 60

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