Am 31. Juli 2025 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in ihrer Pressemitteilung überarbeitete Entwürfe zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur öffentlichen Stellungnahme publiziert.
Hintergrund für die Überarbeitung sind bürokratische Entlastungen für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der sogenannten Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurden. Die Kommission hat die EFRAG mit der technischen Beratung für die vereinfachte Überarbeitung der ESRS beauftragt. Im Fokus standen dabei die Reduktion verpflichtender Datenpunkte, die Klärung unklarer Bestimmungen, eine vereinfachte Struktur und Darstellung der Standards sowie die Verbesserung der Interoperabilität. EFRAG hat die Standards einer umfassenden Überprüfung unterzogen, sodass die verpflichtenden Angaben um etwa 57% im Vergleich zu den bisherigen ESRS reduziert worden seien.
Neben den zwölf überarbeiteten ESRS-Entwürfen veröffentlicht die EFRAG folgende Dokumente zur Begutachtung:
Die ESRS-Entwürfe und begleitenden Dokumente finden Sie hier.
Die EFRAG hat für Stellungnahmen eine Online-Umfrage eingerichtet, die neben allgemeinen Rückmeldungen auch detaillierte Bewertungen einzelner Berichtspflichten ermöglicht. Interessierte können ihre Antworten bis spätestens 29. September 2025 einreichen. Die eingelangten Stellungnahmen sollen bis Ende November 2025 ausgewertet werden.
Bis 30. November 2025 muss die EFRAG einen finalen Vorschlag für die neuen ESRS-Standards erarbeiten und der Europäische Kommission vorlegen. Die Kommission wird die eingereichten Standards prüfen und kann diese vor der Verabschiedung in einem delegierten Rechtsakt anpassen.
Die Grundlage für die Verbindlichkeit der ESRS bildet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), deren Anpassung aktuell auf EU-Ebene im Rahmen der Omnibus-Initiative diskutiert wird. Erst mit Abschluss der Verhandlungen auf europäischer Ebene und der entsprechenden Umsetzung der CSRD in nationales Recht in Österreich wird die verpflichtende Anwendung der neuen ESRS in Kraft treten. Ein verpflichtendes Berichtsjahr vor 2027 wird derzeit nicht erwartet.