EFRAG veröffentlicht überarbeitete ESRS zur öffentlichen Konsultation

Am 31. Juli 2025 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) in ihrer Pressemitteilung überarbeitete Entwürfe zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur öffentlichen Stellungnahme publiziert.

Hintergrund für die Überarbeitung sind bürokratische Entlastungen für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der sogenannten Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurden. Die Kommission hat die EFRAG mit der technischen Beratung für die vereinfachte Überarbeitung der ESRS beauftragt. Im Fokus standen dabei die Reduktion verpflichtender Datenpunkte, die Klärung unklarer Bestimmungen, eine vereinfachte Struktur und Darstellung der Standards sowie die Verbesserung der Interoperabilität. EFRAG hat die Standards einer umfassenden Überprüfung unterzogen, sodass die verpflichtenden Angaben um etwa 57% im Vergleich zu den bisherigen ESRS reduziert worden seien.

Neben den zwölf überarbeiteten ESRS-Entwürfen veröffentlicht die EFRAG folgende Dokumente zur Begutachtung:

  • „Log of Amendments“: Eine Aufstellung der Änderungen zu den bisherigen Standards inklusive Begründungen zu den jeweiligen Änderungen.
  • „Basis for Conclusions“: Erläuterungen zum Prozess sowie Hintergründe der Überarbeitungen, die auf den „Progress-Report“ der EFRAG Bezug nehmen.
  • „Non-Mandatory Implementation Guidance“ (NMIG): Nicht verbindliche Leitlinien, die Unternehmen bei der Umsetzung der ESRS unterstützen sollen. Ob diese als offizieller Anhang eines künftigen delegierten Rechtsakts oder als unverbindliche Empfehlungen der EFRAG veröffentlicht werden, ist noch offen.
  • „Annex II“ sowie „Markup of Annex II“: Der aktualisierte Anhang II mit Definitionen und Abkürzungen sowie eine Vergleichsversion zum bisherigen Anhang II.

Die ESRS-Entwürfe und begleitenden Dokumente finden Sie hier.

Die EFRAG hat für Stellungnahmen eine Online-Umfrage eingerichtet, die neben allgemeinen Rückmeldungen auch detaillierte Bewertungen einzelner Berichtspflichten ermöglicht. Interessierte können ihre Antworten bis spätestens 29. September 2025 einreichen. Die eingelangten Stellungnahmen sollen bis Ende November 2025 ausgewertet werden.

Bis 30. November 2025 muss die EFRAG einen finalen Vorschlag für die neuen ESRS-Standards erarbeiten und der Europäische Kommission vorlegen. Die Kommission wird die eingereichten Standards prüfen und kann diese vor der Verabschiedung in einem delegierten Rechtsakt anpassen.

Die Grundlage für die Verbindlichkeit der ESRS bildet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), deren Anpassung aktuell auf EU-Ebene im Rahmen der Omnibus-Initiative diskutiert wird. Erst mit Abschluss der Verhandlungen auf europäischer Ebene und der entsprechenden Umsetzung der CSRD in nationales Recht in Österreich wird die verpflichtende Anwendung der neuen ESRS in Kraft treten. Ein verpflichtendes Berichtsjahr vor 2027 wird derzeit nicht erwartet.

Kontakt

Dennis Pietzka

Dennis Pietzka

Senior Manager, PwC Austria

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Nicole Senycia

Nicole Senycia

Managerin, PwC Austria

Tel: +43 699 163 059 88

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