Ende Juli 2025 hat die IFRS Foundation nahezu endgültige Beispiele von Anhangangaben zu klimabezogenen und sonstigen Risiken veröffentlicht. Die Beispiele sollen veranschaulichen, wie die Anwendung von IFRS die Angaben zu Unsicherheiten in den Abschlüssen verbessern könnten. Sie ändern aber die Anforderungen der bestehenden IFRS nicht.
Die veröffentlichten Angaben-Beispiele haben kein Datum des Inkrafttretens, allerdings sollten Unternehmen ihre Anwendung für Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2025 in Betracht ziehen. Der Grund für ihre Vorabveröffentlichung liegt darin, dass die IFRS Foundation diese Angaben als wichtig ansieht und Unternehmen bei der Vorbereitung zur Anwendung bestmöglich unterstützen will.
Insgesamt wurden sechs Beispiele veröffentlicht:
Obwohl in den Beispielen klimabezogene Sachverhalte verwenden werden, sind die in ihnen enthaltene Hinweise allgemein auf alle Arten von Unsicherheiten anwendbar. Die Beispiele wurden vom IASB als Reaktion auf Rückmeldungen von Stakeholdern entwickelt. Sie haben bemängelt, dass in den IFRS-Abschlüssen an ausreichenden Informationen über Unsicherheiten – insbesondere klimabezogene Unsicherheiten – mangelt und die bereitgestellten Informationen teilweise inkonsistent sind. Der IASB arbeitete mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) zusammen, um sicherzustellen, dass diese Beispiele gut mit den nachhaltigkeitsbezogenen Angabepflichten des ISSB im Einklang stehen.
Die finale Veröffentlichung der Beispiele wird für Oktober 2025 erwartet. Eine Umsetzung ins europäischen Recht ist nicht erforderlich, da es sich um Beispiele in Anhängen der Standards handelt, die keinem Endorsement unterliegen.
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