ESMA-Prüfungsschwerpunkte 2026

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  • Oktober 20, 2026

Am 13. Oktober 2026 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihre gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European Common Enforcement Priorities, ECEP) für 2026. Für IFRS-Abschlüsse identifiziert die ESMA zwei zentrale Bereiche bei der Prüfung der Jahresfinanzberichte 2026:

  1. geopolitische Risiken und Unsicherheiten; und
  2. Restrukturierungsrückstellungen und Umschuldungen.

IFRS-Abschlüsse

Geopolitische Risiken und Unsicherheiten

  • Liquiditätsrisiko und Liquiditätsmanagement (IFRS 7)

Als ersten Schwerpunkt hebt die ESMA die anhaltenden Auswirkungen geopolitischer Risiken und Unsicherheiten auf die Geschäftstätigkeit, Finanzierung, Bewertungen und Cashflow-Prognosen von Emittenten hervor. Insbesondere sollten Emittenten transparente und unternehmensspezifische Informationen zum Liquiditätsrisiko und dessen Steuerung bereitstellen. Dies schließt ausreichend detaillierte Fälligkeitsanalysen, wesentliche Veränderungen der Liquiditätsrisiken, verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel sowie Risiken im Zusammenhang mit Kreditvereinbarungen ein.

  • Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und Angaben (IFRS 13)

Die ESMA betont zudem, dass Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert die bestehenden Unsicherheiten angemessen widerspiegeln müssen. Erforderlich sind auch transparente Angaben zu Bewertungstechniken, wesentlichen Annahmen, wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungsunsicherheiten sowie, sofern relevant, Sensitivitäten von Bewertungen der Stufe 3.

  • Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5)

Führen geopolitische Entwicklungen darüber hinaus zu Veräußerungen oder Marktaustritten, sollten Emittenten die Anforderungen an zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche sorgfältig beurteilen, einschließlich der Frage, ob die relevanten Kriterien des IFRS 5 (weiterhin) erfüllt sind.

Restrukturierungsrückstellungen und Umschuldungen

  • Restrukturierungsrückstellungen (IAS 37)

Als zweiten Schwerpunkt adressiert die ESMA vor dem Hintergrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen Restrukturierungsrückstellungen und Umschuldungen. Bei operativen Restrukturierungen sollten Emittenten sorgfältig beurteilen, ob die Ansatzkriterien des IAS 37 erfüllt sind, und in Restrukturierungsrückstellungen ausschließlich Aufwendungen einbeziehen, die unmittelbar durch die Restrukturierung bedingt sind und nicht mit der laufenden Geschäftstätigkeit in Zusammenhang stehen. Die ESMA empfiehlt zudem eine transparente Offenlegung der wesentlichen Kategorien von Restrukturierungsaufwendungen sowie die Konsistenz zwischen den Angaben im Abschluss und im Lagebericht.

  • Umschuldungen (IFRS 9)

Bei Umschuldungen sollten Emittenten Änderungen finanzieller Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 sorgfältig beurteilen und bei der Beurteilung, ob eine Ausbuchung erforderlich ist, neben dem quantitativen 10-%-Test auch qualitative Faktoren berücksichtigen. Die relevanten Rechnungslegungsmethoden, wesentliche Ermessensentscheidungen und, sofern erforderlich, die quantitativen Auswirkungen der Änderungen sollen transparent offengelegt werden.

ESEF-Berichterstattung

Für Jahresfinanzberichte 2026, die den ESEF-Berichtsanforderungen unterliegen und IFRS-Konzernabschlüsse enthalten, werden die ESMA und die zuständigen Aufsichtsbehörden ein besonderes Augenmerk auf die folgenden häufig auftretenden ESEF-Einreichungsfehler in der Eigenkapitalveränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity) legen. Emittenten sollten diese bei der Erstellung und Auszeichnung (Tagging) der Eigenkapitalveränderungsrechnung berücksichtigen.

Emittenten sollten zudem das ESMA ESEF Reporting Manual heranziehen, das detaillierte Umsetzungshinweise zur Anwendung der Regulatory Technical Standards (RTS) zu ESEF sowie zu den im Rahmen dieses Prüfungsschwerpunkts hervorgehobenen häufigen Einreichungsproblemen enthält.

Die ESMA hebt zudem wiederkehrende Probleme hinsichtlich der Struktur, Darstellung und Berechnungsbeziehungen von XBRL-Auszeichnungen, Erweiterungselementen der Taxonomie und deren Verankerung sowie hinsichtlich der korrekten Vorzeichen, Skalierungen und numerischen Werte hervor. Insbesondere sollten Erweiterungselemente erst erstellt werden, nachdem geprüft wurde, ob ein geeignetes Element der Kerntaxonomie verfügbar ist, und sie sollten, sofern erforderlich, mit dem Element mit der nächstliegenden bilanziellen Bedeutung verankert werden.

Nächste Schritte

Die Empfehlungen der ESMA sind bei der Erstellung und Prüfung der Jahresfinanzberichte 2026 zu berücksichtigen und dabei ist ein besonderes Augenmerk auf IFRS 18 zu legen. Der neue Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen, und erfordert Vergleichsinformationen für die vorangegangene Periode. Ersteller sollten auch die Auswirkungen auf die ESEF-Berichterstattung berücksichtigen, einschließlich XBRL-Mappings, Taxonomieelementen und möglicher Erweiterungselemente, wobei die von ESMA im April 2026 veröffentlichte ESEF-Taxonomie bereits separate Einstiegspunkte für IAS 1 und IFRS 18 enthält. Emittenten sollten darüber hinaus die Diskussionen zu IFRS-Auslegungsfragen laufend verfolgen und Änderungen an bestehenden beziehungsweise die Einführung neuer alternativer Leistungskennzahlen (APMs) sorgfältig beurteilen, um sicherzustellen, dass diese dem Markt transparente, nützliche, vergleichbare und verlässliche Informationen bereitstellen.

Die Prüfungsschwerpunkte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir im Sustainability Newsletter für Sie aufgearbeitet.

Diese und weitere relevante Themen für die kommenden Abschlüsse greifen wir in unserem IFRS Update am 26. November 2026 auf. Melden Sie sich unter diesem Link an und profitieren Sie vom Wissen unserer Expert:innen.

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Ulf Kühle

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Christoph Wimmer

Senior Manager – IFRS, Vienna, PwC Austria

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