Änderungen an IAS 28 veröffentlicht

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  • Juli 03, 2026

Ende Juni 2026 hat der IASB begrenzte Änderungen an IAS 28 veröffentlicht. Diese Änderungen dienen dazu, klarzustellen, welche Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ein IFRS-Bilanzierer nach der Fair-Value-Option bewerten darf.

Die aktuelle Fassung des IAS 28 enthält für einige Unternehmen eine Ausnahme von der Anwendung der Equity-Methode. Demnach darf eine Bewertung nach IFRS 9 herangezogen werden (was als Fair-Value-Option bezeichnet wird; IAS 28.18). Aufgrund von Auslegungsunterschieden führte diese Regelung in der Praxis zu Bilanzierungsunterschieden.

Nach IFRS 18 würde es so zu einem unterschiedlichen Ausweis zugehöriger Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung kommen: bei der Anwendung der Fair-Value-Option würde Aufwendungen und Erträge in der operativen Kategorie auszuweisen sein, bei der Anwendung der Equity-Methode in der Kategorie Investition.

Die Änderungen erlauben künftig neben Wagniskapitalorganisationen, offenen Investmentfonds und Unit Trusts grundsätzlich auch für Unternehmen, deren Hauptgeschäft die Investition in bestimmte Vermögenswerte nach IFRS 18.49 a) ist, die Anwendung der Fair-Value-Option. Dadurch soll “Diversity in Practice” künftig vermieden werden.

Die Änderungen an IAS 28 treten mit der erstmaligen Anwendung des IFRS 18 durch die Anwender in Kraft.

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Ulf Kühle

Partner, PwC Austria

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Christoph Wimmer

Senior Manager – IFRS, Vienna, PwC Austria

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