In seiner Juli-Sitzung 2026 hat der IASB beschlossen, die IFRIC-Agenda-Entscheidung „Supply Chain Financing Arrangements – Reverse Factoring“ vom Dezember 2020 zurückzunehmen. [bing.com]
Anlass für die Rücknahme war, dass die einschlägigen Vorschriften des IAS 1 nicht unverändert in IFRS 18 übernommen wurden, der erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen.
Eine gezielte Konsultation des IASB ergab weder spezifische Anwendungsfragen noch wesentliche Auslegungsunterschiede infolge der Rücknahme. Die Klassifizierung von Verbindlichkeiten aus Reverse-Factoring-Programmen bleibt daher weiterhin ermessensbehaftet. Die zurückgenommene Agenda-Entscheidung enthielt hierzu keine eigenständigen Vorgaben zur Klassifizierung und Darstellung, sondern erläuterte lediglich die Anwendung der entsprechenden Anforderungen des IAS 1.
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