Steuerliche Melderegime

  • 07 May 2026

QI

Geplante Einführung des „Foreign Filer TCC Registration System“ und Einreichung zukünftiger 1042-S Meldungen über IDES

Der IRS plant die Einführung eines „Foreign Filer TCC Registration System“, damit QIs ihren Meldeverpflichtungen zukünftig nachkommen können.

Hintergrund: Das FIRE-System wird dieses Jahr eingestellt; ab 2027 ist IRIS die Plattform für elektronische Meldungen. Strengere IRIS-Anforderungen (u. a. US-TIN und Identitätsprüfung) erschweren allerdings vielen ausländischen Meldepflichtigen den Zugang.

Ausländische Banken, deren autorisierte Nutzer keine amerikanische Steuernummer (SSN/ITIN) besitzen, können über das neue System einen Transmitter Control Code (TCC) erhalten und so via IDES zukünftig die Formulare 1042-S, relevante Formulare der 1099-Reihe und weitere Meldungen einreichen.

Voraussetzung: Vorab muss eine spezielle „TCC GIIN“ beantragt werden, die für die Beantragung des TCC erforderlich ist. Für die IDES-Registrierung sind folglich TCC GIIN und TCC erforderlich. Für den Zugang zum „Foreign Filer TCC Registration System“ ist die Anmeldung über Login.gov oder ID.me vorgesehen.

Registrierungsablauf:

  • Foreign Filer TCC-Konto anlegen (Foreign Filer ID erhalten),
  • TCC GIIN beantragen,
  • TCC mit der EIN anfordern,
  • IDES Enrollment durchführen um Meldungen einzureichen.

Wichtiger Hinweis: Haben autorisierte Personen eine US-TIN (SSN/ITIN), ist die TCC ausschließlich über die „IRIS Application for TCC“ zu beantragen – nicht über das neue „Foreign Filer TCC Registration System“.

Weitere Informationen des IRS zu Voraussetzungen, Zeitplan, vollständigen Anweisungen und Webinaren sollen in Kürze folgen.

Link zum IRS Newsletter:

No. 2026-06: Coming Soon: Foreign Filer Transmitter Control Code Registration System

DBA-Updates

Am 28. April 2026 haben die USA und Kroatien ein Protokoll unterzeichnet, welches das bisher noch nicht ratifizierte DBA zwischen Kroatien und den USA (unterzeichnet am 7. Dezember 2022) ändert. Interessant ist hier vor allem die Ergänzung einer Definition des Begriffs „active conduct of a trade or business “ im LOB‑Artikel:

i) the term "active conduct of a trade or business" means a specific unified group of activities of a resident of a Contracting State that: constitutes (or could constitute) an independent economic enterprise carried on for profit; ordinarily includes every operation which forms a part of, or a step in, a process by which an enterprise may earn income or profit, as well as the collection of income and the payment of expenses; and involves the regular performance of active and substantial management and operational functions through the resident’s own officers or employees.

 

Wann das DBA ratifiziert und in Kraft treten wird, ist aktuell noch nicht absehbar. Möglicherweise gibt es dadurch aber auch Bewegung bei weiteren ausstehenden Abkommen (z.B. Polen, Vietnam 2015; bei Ungarn noch unsicher nach Kündigung des alten Abkommens).

Aktuell gibt es auch weitere DBA-Verhandlungen mit anderen Ländern (wie zB Schweiz, Norwegen).

Protokoll vom 28. April 2026:

Protocol between the Gov't of the USA and the Republic of Croatia Amending the Convention for the Avoidance of Double Taxation and the Prevention of Tax Evasion w respect to Taxes on Income

Unser US-Newsletter:

pwc-signing-of-protocol-to-us-croatia-treaty.pdf

Updates zu Formularen

Application for Extension of Time To File Information Returns

Ein neues Formular für die Beantragung der Fristverlängerung der 1042-S Meldungen wurde im Entwurf veröffentlicht und soll voraussichtlich ab Dezember 2026 (Revision Date) gelten:

Form 8809 (Rev. December 2026)

W-9

Das neue Formular W-9 ist aktuell noch immer als „Draft“ veröffentlicht, allerdings mit neuem „Revision Date June 2026“. Es ist daher zu erwarten, dass es im Juni 2026 final veröffentlicht wird. Die Verwendung des neuen Formulars ist dann spätestens 6 Monate nach Veröffentlichung verpflichtend:

Form W-9 (Rev. June 2026)

Meldung 1042 (Annual Withholding Tax Return for U.S.-Source Income of Foreign Persons)

Wenn Sie eine Fristverlängerung für die Einreichung des 1042-Formulars für das Kalenderjahr 2025 um 6 Monate beantragt haben, ist dieses bis spätestens 15. September 2026 an den IRS zu übermitteln.

Achtung: Das Formular ist heuer erstmals verpflichtend elektronisch zu übermitteln (über einen E-Filing Provider). 

In bestimmten Fällen kann eine Befreiung (Waiver) von der elektronischen Einreichpflicht beantragt werden kann. Weitere Details dazu finden Sie in unserem Newsletter vom 9. März 2026:

https://www.pwc.at/de/newsletter/financial-services/qi-fatca--gmsg---maerz-2026.html

FATCA-Report

IRS veröffentlicht internen FATCA-Report über die Prüfung der Wirksamkeit

Am 8. April 2026 veröffentlichte der Treasury Inspector General for Tax Administration (TIGTA) einen Bericht über die Wirksamkeit von FATCA.

Der Bericht besagt, das Maßnahmen gegenüber vermögenden US-Steuerpflichtigen, die ihre eigenen Meldungen über ausländische Vermögenswerte nicht ordnungsgemäß einreichen (Formular 8938 - Statement of Specified Foreign Financial Assets) nicht wirksam durchgesetzt werden.

Hauptkritikpunkte: Es wurde eine große Anzahl an US-Steuerpflichtigen mit erheblichen nicht gemeldeten Auslandsvermögen aufgrund der FATCA-Meldungen identifiziert, aber nur wenige Fälle wurden tatsächlich geprüft. Es wurden wenige Strafen verhängt und überwiegend nur edukative/„Soft“-Schreiben des IRS an die Steuerpflichtigen verschickt. Weiters fehlen Leistungskennzahlen zur Wirkung von FATCA.

Empfehlungen von TIGTA: stärkere Strafdurchsetzung, breitere Datennutzung (inkl. Forms 1099), verbesserte Metriken.

Der IRS widersprach zwar den meisten Empfehlungen des Berichts, es ist allerdings wahrscheinlich, dass US Steuerpflichtige zukünftig hier mit intensiveren Anfragen und vermutlich auch Strafen rechnen müssen, wenn Sie ihren Melde- und Steuererklärungspflichten nicht nachkommen. In diesem Zusammenhang wird möglicherweise auch die Auswertung der FATCA-Meldungen und der Datenabgleich beim IRS verbessert.

Unter nachstehendem Link können Sie den kompletten Bericht abrufen:

The IRS Has Not Successfully Addressed the Highest Balance Foreign Account Tax Compliance Act Nonfilers

FATCA Meldung Formular 8966 (FATCA Report)

Wenn Sie eine Fristverlängerung um 90 Tage für die FATCA-Einzelmeldungen beantragt haben, sind diese bis Ende Juni elektronisch an den IRS zu übermitteln.

GMSG

Reminder: Neuerungen ab 1.1.2026

Das GMSG wurde – primär durch die Umsetzung der DAC 8-Richtlinie im Rahmen des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 – umfassend reformiert. Die Änderungen sind grundsätzlich mit 1.1.2026 in Kraft getreten und sind daher (insbesondere im Bereich der Sorgfaltspflichten etc) schon anwendbar. Für die Meldung selbst ergeben sich umfangreiche Erweiterungen, die dann erstmalig in 2027 für die Meldung 2026 relevant sind.

Das BMF hat dazu angekündigt, spätestens im Februar 2027 das für die Meldung 2026 erweiterte xml-Meldeschema zu veröffentlichen – allerdings gehen wir davon aus, dass die Vorgaben bzw das Meldeschema der OECD im Wesentlichen übernommen werden. 

Erweiterter Anwendungsbereich

Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung von Finanzprodukten wurden neue Finanzprodukte in den Anwendungsbereich des GMSG aufgenommen– dies betrifft insbesondere elektronisches Geld (E-Geld) und digitale Zentralbankwährungen.

Erweiterte Meldepflichten

Ab dem Meldezeitraum 2026 sind zusätzlich neu zu melden:

  • Status des Kontos - Information, ob es sich bei einem Konto um ein bestehendes Konto oder Neukonto handelt
  • Information zur Art des Kontos (zB Einlagenkonto, Verwahrkonto)
  • Information, ob für den Kontoinhaber/beherrschende Person bereits eine Selbstauskunft vorliegt
  • Information, ob es sich bei einem Konto um ein Gemeinschaftskonto handelt und Anzahl der Kontoinhaber
  • Für meldepflichtige beherrschende Personen sind künftig auch die Funktionen/Rollen, aufgrund welcher die Personen beherrschende Personen sind, zu melden. Dafür ist für Konten, die bis 31. Dezember 2025 eröffnet wurden, eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen, wenn diese Informationen elektronisch durchsuchbar nicht verfügbar sind.
  • Es ist weiters auch eine Nullmeldung abzugeben, wenn im Meldezeitraum keine meldepflichtigen Konten geführt werden.

Weitere Neuerungen

  • Sorgfaltspflichten: Die Anforderungen an die Identifikation und Prüfung von Kontoinhabern werden verstärkt. Ein meldendes Finanzinstitut ist verpflichtet, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um bei bestehenden Konten die Steueridentifikationsnummer(n) (TIN)  und das Geburtsdatum bis zum Ende des zweiten Kalenderjahrs, das dem Jahr folgt, in dem bestehende Konten als meldepflichtige Konten identifiziert wurden, zu beschaffen.
    Zusätzlich besteht diese Verpflichtung auch immer dann, wenn im Zuge der verpflichtenden AML/KYC Verfahren (AML-Updates) neue Erkenntnisse gewonnen.
  • Informationspflicht gegenüber Betroffenen:  Jedes meldende Finanzinstitut muss jeder betroffenen natürlichen Person alle Informationen, auf die sie seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Anspruch hat, so rechtzeitig zur Verfügung stellen, dass sie ihre Datenschutzrechte wahrnehmen kann, und in jedem Fall, bevor die Information gemeldet wird.
  • Anpassungen bei Trusts und Stiftungen: Ab 10. Juli 2027 sind Einmalbegünstigte unabhängig von der Höher der Zuwendung als beherrschende Personen anzusehen. Die bisherige Schwelle von EUR 2.000 pro Kalenderjahr entfällt damit ersatzlos.
  • Wegfall der Tie-Breaker Regelung: Künftig ist es nicht mehr möglich, dass sich Kunden auf Tie-Breaker Regelungen verlassen um die steuerliche Ansässigkeit zu deklarieren. Es muss jedes Land angegeben werden, in welchem Kunden unbeschränkt steuerpflichtig sind.
  • Erweiterte Sanktionen: Es werden neue Strafbestimmungen eingeführt, etwa bei Verletzung der An- und Abmeldungspflicht oder wenn Meldungen nach Aufforderung durch die Behörde nicht korrigiert werden. Ebenso werden Strafbestimmungen für Kontoinhaber geregelt.
  • Korrekturmeldung nach Aufforderung: Erfolgt eine Aufforderung des Finanzamtes haben Finanzinstitute künftig eine berichtigte Meldung abzugeben.
  • Verpflichtung zur An-/Abmeldung: Finanzinstitute haben sich binnen eines Monats nach Tätigkeitsbeginn elektronisch beim Finanzamt anzumelden. Endet die Meldepflicht aufgrund des Wegfalls der Konzession oder Liquidation, hat binnen eines Monats eine Abmeldung zu erfolgen. 

"Digi-KESt" (Digitale KESt-Befreiungserklärung)

Im neuen Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass (veröffentlicht am 21. April 2026) wurde in der Rz 7762b ein Passus zur Meldung von Konten ausländischer Personengesellschaften aufgenommen, an denen inländische juristische Personen beteiligt sind.

Diese Konten sind wie Gemeinschaftskonten zu behandeln und es sind daher  in der digitalen KESt-Befreiungserklärung sämtliche beteiligte inländische juristische Personen als Inhaber unter Angabe deren Steuernummer direkt zu melden.

https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/7a7f4fa9-4b2c-4831-861d-c46f1888cbe7/84275.1.1.pdf

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

Financial Services Aktuell

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