Formular 1042 (Annual Withholding Tax Return for U.S.-Source Income of Foreign Persons)
Formular 1042-S (Foreign Person’s U.S. Source Income Subject to Withholding)
Hinweis: Es ist zu beachten, dass Fristverlängerungen für die oben genannten Meldungen KEINE Erstreckung der Fälligkeiten für die abzuführende US-Quellensteuer bewirken. Sofern sich daher eine Steuernachzahlung für das Jahr 2025 ergibt, sollte diese bis zum 15. März 2026 entrichtet werden, um Strafen und Zinsen zu vermeiden.
Der IRS hat die FATCA XML-Schemadateien auf die Version fatcaxml_v2.0.1 aktualisiert. Diese neue Version wurde am Montag, den 29. September 2025, implementiert und steht auf der IRS-Website unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.irs.gov/businesses/corporations/fatca-xml-schemas-and-business-rules-for-form-8966
Das Schema wurde an die Änderungen einiger ISO-Länderkürzel angepasst und es wurden einige neue Währungscodes aufgenommen.
Der IRS Public Key wurde am 17. Oktober 2025, aktualisiert. Um eine FATCA-Meldung einzureichen, muss der neue IRS Public Key heruntergeladen werden (Feld „IRS Public Key“ unter folgendem Link: https://www.ides-support.com/ ).
Am 26. Februar 2026 veröffentlichte der IRS die aktualisierte Liste der ausländischen Finanzinstitute ("FFI") (Fatca | Internal Revenue Service).
Die FFI-Liste umfasst alle ausländischen Finanzinstitute und Zweigniederlassungen mit aufrechter, gültiger Registrierung nach dem Foreign Account Tax Compliance Act ("FATCA") zum Zeitpunkt der Zusammenstellung.
Wie bereits in unserem Newsletter vom 12. Februar 2026 dargestellt, möchten wir auch nochmals an die neue An- und Abmeldeverpflichtung für Finanzinstitute erinnern:
Meldende Finanzinstitute sind seit 1. Jänner 2026 verpflichtet, sich unaufgefordert beim Finanzamt elektronisch anzumelden.
Die Anmeldung hat grundsätzlich innerhalb eines Monats ab Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen. Finanzinstitute, die bereits zum 31. Dezember 2025 meldepflichtig waren, müssen die Anmeldung bis 31. März 2026 durchführen.
Bei Wegfall der Konzession oder Liquidation hat innerhalb eines Monats eine Abmeldung zu erfolgen.
Die An - bzw. Abmeldung hat mit dem GMSG-1 Formular ( Link: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/GMSG1.pdf ) zu erfolgen.
Das BMF hat zum Formular folgende Informationen veröffentlicht ( Link: https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Internationales-Steuerrecht/GMSG-1-Formular---An--und-Abmeldungspflicht.html ):
Das GMSG-1 Formular ist mittels sonstigen Antrags an das Finanzamt zu übermitteln.
Bei einer Anmeldung muss lediglich das Feld „Gültigkeitszeitraum von (TTMMJJJJ)“ ausgefüllt werden. Im Falle einer Abmeldung ist hingegen das Feld „Gültigkeitszeitraum bis (TTMMJJJJ)“ anzugeben. Für Finanzinstitute, die bereits zum 31. Dezember 2025 meldepflichtig waren, ist als Beginn der Meldepflicht der 1. Januar 2026 einzutragen.