Steuerliche Melderegime

QI / FATCA Newsletter
  • 7 minute read
  • Juli 20, 2026

Hiermit möchten wir Sie über Neuigkeiten und Themen aus den Bereichen QI, FATCA, GMSG, MiKaDiv und FASTER informieren.

QI

IDES/FIRE – Foreign Filer TCC Registration System

Der IRS stellt das FIRE-System per Ende 2026 ab. Für QIs mit autorisierten Personen ohne U.S. TIN (SSN/ITIN) zur Authentifizierung hat der IRS nun das neue Foreign Filer TCC Registration System aufgesetzt. Es ermöglicht diesen QIs, eine TCC GIIN und einen TCC zu erhalten und die Formulare 1042-S, Formulare 1099 sowie weitere Informationsmeldungen damit zukünftig elektronisch über IDES zu übermitteln.

Siehe auch unseren letzten Newsletter bzw IRS News Alert 2026-06.

Einschränkung: QIs mit autorisierten Nutzern mit einer U.S. TIN (SSN/ITIN) müssen die TCC über die „IRIS Application for TCC“ beantragen.

Registrierungsprozess im Überblick:

  1. Foreign Filer TCC-Konto erstellen, um eine Foreign Filer ID zu erhalten
  2. Registrierung abschliessen, um eine TCC GIIN zu beantragen
  3. TCC beantragen, sobald die TCC GIIN ausgestellt ist
  4. Anmeldung bei IDES, um elektronische Meldungen übermitteln zu können

QIs können ab sofort den Registrierungsprozess über das Foreign Filer TCC Registration System starten.

Link zum Foreign Filer TCC Registration System:

Foreign Filer Transmitter Control Code (TCC) Registration System

Link zur Kurzanleitung des IRS:

Publication 6167, Foreign Filer Transmitter Control Code (TCC) Registration – Quick Steps

QI Periodic Review und Zertifizierung 2027

Für viele QIs steht im Jahr 2027 die nächste QI-Zertifizierung bevor (Zertifizierungszeitraum 2024 bis 2026). Falls die Anforderungen an den „Waiver“ erfüllt werden, muss kein Periodic Review durchgeführt werden.

Wichtig: der QI Periodic Review deckt nur einen Teil der Zertifizierung ab – der Responsible Officer bestätigt darüberhinaus auch die Wirksamkeit des Compliance Programmes.

Fristen für die QI-Zertifizierung:
  • voraussichtlich 1. November 2027 für Prüfungsjahre 2024 und 2025 oder im Falle der Beantragung eines „Waivers“;
  • 31. Dezember 2027 für Prüfungsjahr 2026 (ev wieder Verschiebung der Frist auf Ende Februar 2028).

Formular 1042-S

Der IRS hat das Formular 1042-S sowie die dazugehörige Ausfüllanleitung für das Jahr 2026 veröffentlicht.

Änderungen im Vergleich zum Vorjahr:

  • Adressfelder: Die Adressfelder wurden in einzelne Eingabefelder aufgegliedert.
  • Chapter 3 Exemption Codes: Ein Chapter 3 Exemption Code ist immer anzugeben, wenn die einbehaltene Steuer weniger als 30 % beträgt (dh auch bei Reduktion auf den niedrigeren DBA-Satz).
  • Credit Forward Framework: Für Zahlungen nach dem 31. Dezember 2024 dürfen Withholding Agents (einschließlich QSL) das in Notice 2010-46 vorgesehene Credit Forward Framework für Substitute-Dividend-Zahlungen im Rahmen von Securities Lending- bzw. Stock Repurchase-Vereinbarungen nicht mehr anwenden. Weitere Details finden sich in FAQ 26 unter dem Abschnitt „General Compliance" der FATCA-FAQs.

Link zum Formular:

Form 1042-S (2026)

Link zur Ausfüllanleitung:

Instructions Form 1042-S (2026)

FATCA

Neues Formular W-9

Die für Juni 2026 angekündigte finale Veröffentlichung ist entgegen den Erwartungen bisher ausgeblieben. Ein konkreter Zeitpunkt für die finale Veröffentlichung ist derzeit nicht absehbar. Bis dahin ist weiterhin das Formular W-9 (Rev. March 2024) zu verwenden. Laut aktueller Ausfüllanleitung im Entwurf besteht grundsätzlich keine Übergangsfrist – die neue Version des W-9 ist daher ab finaler Veröffentlichung zu verwenden.

Link zum aktuellen Entwurf:

Form W-9 (aktueller Draft)

Schweiz: FATCA-Modellwechsel auf IGA 1 erneut verschoben

Laut Information des Schweizer Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) vom 29. Juni 2026 wurde das Inkrafttreten des bereits am 27. Juni 2024 unterzeichneten Wechsels der Schweiz vom bisherigen FATCA-Modell 2 auf FATCA-Modell 1 erneut verschoben. Ein Inkrafttreten ist damit nunmehr frühestens per 1. Jänner 2029 vorgesehen.

Nähere Infos auf der Homepage des SIF unter

SIF – FATCA Abkommen

FATCA Periodic Review und Zertifizierung 2027

Für viele Finanzinstitute steht im Jahr 2027 die nächste FATCA-Zertifizierung bevor (Zertifizierungszeitraum 2024 bis 2026).

Die Zertifizierung umfasst auch die Durchführung eines FATCA Periodic Review und ist bis 1. Juli 2027 abzugeben.

GMSG

GMSG – Neues CRS XML-Schema Version 3.0 ab Jänner 2027

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat die Umstellung des GMSG-CRS-XML-Schemas auf die neue Version 3.0 (CrsXML_v3.0.xsd) angekündigt. Diese ist für sämtliche GMSG-Meldungen ab Jänner 2027 verpflichtend anzuwenden und löst die bisherige Version 2.0 ab. Mit der Umstellung werden die geänderten Vorgaben des Common Reporting Standard 2.0 auf nationaler Ebene umgesetzt.

Für die Umstellung sind folgende Fristen zu beachten:

  • Bis 21. Dezember 2026: Übermittlungen sowie Korrekturen abgewiesener Meldungen sind weiterhin im bisherigen Schema (Version 2.0) möglich.
  • 22. Dezember 2026 bis 7. Jänner 2027: Die GMSG-Übermittlung über FinanzOnline steht nicht zur Verfügung.
  • Ab 8. Jänner 2027: Übermittlungen sind zwingend im neuen Schema (Version 3.0) vorzunehmen. Dies gilt auch für Korrektur-, Lösch- und Stornolieferungen zu bereits früher übermittelten Daten. Ab diesem Datum besteht zudem eine Testmöglichkeit über FinanzOnline.

Inhaltlich ergeben sich im neuen Schema insbesondere folgende Neuerungen erstmalig für Meldungen für das Kalenderjahr 2026:

  • Einführung eines neuen Account-Number-Typs für „Specified Electronic Money Products".
  • Neues Element zur Angabe, ob für den Kontoinhaber bzw. die beherrschende Person eine gültige Selbstauskunft vorliegt.
  • Verpflichtende Angabe der Kontoart (z.B. Depository Account, Custodial Accounts Debt/Equity Interest in Investment Entity)
  • der Rolle, aufgrund derer eine Person als Controlling Person gilt gilt (Übergangsregelungen für Konten die bis 31.12.2025 eröffnet wurden).
  • Kennzeichnung von Gemeinschaftskonten samt Angabe der Anzahl der Kontoinhaber.
  • Unterscheidung zwischen bestehenden Konten und Neukonten.
  • Darüber hinaus wurden zusätzliche Validierungsprüfungen implementiert, welche die Konsistenz der gemeldeten Daten – insbesondere bei E-Geld-Produkten sowie hinsichtlich der zulässigen Zahlungstypen je Kontoart – sicherstellen sollen.

Weitere Klarstellungen und Aktualisierungen sollen ebenfalls demnächst vorgenommen werden.

Die finalen Spezifikationen, das Fehlercodeverzeichnis sowie Muster-XML-Dateien sollen bis November 2026 veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung setzt den Abschluss des Conformance Tests mit der EU-Kommission voraus, der voraussichtlich im 4. Quartal 2026 erfolgt. Wir empfehlen, die erforderlichen Systemanpassungen frühzeitig zu analysieren und rechtzeitig in die Wege zu leiten.

Link zur aktuellen Information des BMF zum neuen GMSG-CRS-XML-Schema Version 3.0: Information – GMSG – Version 3.0 ab Jänner 2027

Deutschland: MiKaDiv per 1. Jänner 2027

Das deutsche Mitteilungsverfahren für Kapitalerträge aus Dividenden (MiKaDiv) tritt zum 1. Januar 2027 (Zeitpunkt der Dividendenzahlung) in Kraft und ist auch für österreichische Banken relevant.

MiKaDiv erfasst die gesamte Verwahrkette. Wer für Kunden Tax-Reclaim-Services anbietet, muss sicherstellen, dass die MiKaDiv-Meldedaten lückenlos vorliegen. Andernfalls läuft der Erstattungsanspruch ins Leere.

Neben den transaktionsbezogenen Einzelmeldungen sieht das Gesetz aggregierte Sammelmeldungen vor (§ 45c EStG), fällig bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Verwahrstellen in Deutschland sind auf den Erhalt der Daten angewiesen. Die Haftung ist verschuldensunabhängig. Bussgelder bis EUR 20.000 können selbst bei Verstößen ausserhalb Deutschlands verhängt werden.

Es empfiehlt sich spätestens jetzt zu klären

  • welche Daten vom Sub-Custodian zur Verfügung gestellt werden
  • welche Daten selbst aufbereitet werden müssen
  • ob eine Auslagerung an die involvierte Depotstelle möglich ist
  • in welcher Form eine Auslagerung der Meldelogik möglich ist.

Zu einem ausführlichen Beitrag von PwC Deutschland auf PwC Plus: BCM Tax: Einführung in das MiKaDiv-Verfahren

FASTER-Richtlinie: Fortschritt und Zeitplan

Die Ende 2024 veröffentliche FASTER-Richtlinie muss bis spätestens 31.12. 2028 in nationales Recht umgesetzt werden, die Bestimmungen treten mit 1.1.2030 in Kraft. Der konkrete Umsetzungszeitplan in Österreich ist aktuell noch nicht bekannt.

Die FASTER Richtlinie soll Erstattungen bzw Entlastungen von Quellensteuern für Investoren vereinfachen, harmonsieren und automatisieren. Gleichzeitig kommen allerdings auf Banken und Verwahrstellen u.a. umfangreiche neue Sorgfalts- und Meldepflichten zu. Deshalb ist es wichtig, sich möglichst früh mit dem Thema und dessen Umsetzung zu beschäftigen.

In den EU-Arbeitsgruppen wird derzeit intensiv an folgenden Themen gearbeitet:

  • XSD Meldeschema
  • Registered Owner’s Declaration (ROD)
  • Quick Refund Request (QRR)
  • Indirect Investment Request (IIR)

Im September und im Oktober 2026 erfolgen dazu öffentliche Konsultationen, die Beschlussfassung im FASTER-Ausschuss ist für November 2026 geplant.

Auf EU-Ebene wird außerdem an der eTRC (elektronische steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung) sowie am CFI-Registrierungsportal für Finanzinstitute gearbeitet. Weitere Richtlinien werden ebenfalls ab Ende 2026 erwartet.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

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