Hiermit möchten wir Sie über Neuigkeiten und Themen aus den Bereichen QI, FATCA, GMSG, MiKaDiv und FASTER informieren.
Der IRS stellt das FIRE-System per Ende 2026 ab. Für QIs mit autorisierten Personen ohne U.S. TIN (SSN/ITIN) zur Authentifizierung hat der IRS nun das neue Foreign Filer TCC Registration System aufgesetzt. Es ermöglicht diesen QIs, eine TCC GIIN und einen TCC zu erhalten und die Formulare 1042-S, Formulare 1099 sowie weitere Informationsmeldungen damit zukünftig elektronisch über IDES zu übermitteln.
Siehe auch unseren letzten Newsletter bzw IRS News Alert 2026-06.
Einschränkung: QIs mit autorisierten Nutzern mit einer U.S. TIN (SSN/ITIN) müssen die TCC über die „IRIS Application for TCC“ beantragen.
Registrierungsprozess im Überblick:
QIs können ab sofort den Registrierungsprozess über das Foreign Filer TCC Registration System starten.
Link zum Foreign Filer TCC Registration System:
Foreign Filer Transmitter Control Code (TCC) Registration System
Link zur Kurzanleitung des IRS:
Publication 6167, Foreign Filer Transmitter Control Code (TCC) Registration – Quick Steps
Für viele QIs steht im Jahr 2027 die nächste QI-Zertifizierung bevor (Zertifizierungszeitraum 2024 bis 2026). Falls die Anforderungen an den „Waiver“ erfüllt werden, muss kein Periodic Review durchgeführt werden.
Wichtig: der QI Periodic Review deckt nur einen Teil der Zertifizierung ab – der Responsible Officer bestätigt darüberhinaus auch die Wirksamkeit des Compliance Programmes.
Der IRS hat das Formular 1042-S sowie die dazugehörige Ausfüllanleitung für das Jahr 2026 veröffentlicht.
Änderungen im Vergleich zum Vorjahr:
Link zum Formular:
Link zur Ausfüllanleitung:
Die für Juni 2026 angekündigte finale Veröffentlichung ist entgegen den Erwartungen bisher ausgeblieben. Ein konkreter Zeitpunkt für die finale Veröffentlichung ist derzeit nicht absehbar. Bis dahin ist weiterhin das Formular W-9 (Rev. March 2024) zu verwenden. Laut aktueller Ausfüllanleitung im Entwurf besteht grundsätzlich keine Übergangsfrist – die neue Version des W-9 ist daher ab finaler Veröffentlichung zu verwenden.
Link zum aktuellen Entwurf:
Laut Information des Schweizer Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) vom 29. Juni 2026 wurde das Inkrafttreten des bereits am 27. Juni 2024 unterzeichneten Wechsels der Schweiz vom bisherigen FATCA-Modell 2 auf FATCA-Modell 1 erneut verschoben. Ein Inkrafttreten ist damit nunmehr frühestens per 1. Jänner 2029 vorgesehen.
Nähere Infos auf der Homepage des SIF unter
Für viele Finanzinstitute steht im Jahr 2027 die nächste FATCA-Zertifizierung bevor (Zertifizierungszeitraum 2024 bis 2026).
Die Zertifizierung umfasst auch die Durchführung eines FATCA Periodic Review und ist bis 1. Juli 2027 abzugeben.
Das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat die Umstellung des GMSG-CRS-XML-Schemas auf die neue Version 3.0 (CrsXML_v3.0.xsd) angekündigt. Diese ist für sämtliche GMSG-Meldungen ab Jänner 2027 verpflichtend anzuwenden und löst die bisherige Version 2.0 ab. Mit der Umstellung werden die geänderten Vorgaben des Common Reporting Standard 2.0 auf nationaler Ebene umgesetzt.
Für die Umstellung sind folgende Fristen zu beachten:
Inhaltlich ergeben sich im neuen Schema insbesondere folgende Neuerungen erstmalig für Meldungen für das Kalenderjahr 2026:
Weitere Klarstellungen und Aktualisierungen sollen ebenfalls demnächst vorgenommen werden.
Die finalen Spezifikationen, das Fehlercodeverzeichnis sowie Muster-XML-Dateien sollen bis November 2026 veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung setzt den Abschluss des Conformance Tests mit der EU-Kommission voraus, der voraussichtlich im 4. Quartal 2026 erfolgt. Wir empfehlen, die erforderlichen Systemanpassungen frühzeitig zu analysieren und rechtzeitig in die Wege zu leiten.
Link zur aktuellen Information des BMF zum neuen GMSG-CRS-XML-Schema Version 3.0: Information – GMSG – Version 3.0 ab Jänner 2027
Das deutsche Mitteilungsverfahren für Kapitalerträge aus Dividenden (MiKaDiv) tritt zum 1. Januar 2027 (Zeitpunkt der Dividendenzahlung) in Kraft und ist auch für österreichische Banken relevant.
MiKaDiv erfasst die gesamte Verwahrkette. Wer für Kunden Tax-Reclaim-Services anbietet, muss sicherstellen, dass die MiKaDiv-Meldedaten lückenlos vorliegen. Andernfalls läuft der Erstattungsanspruch ins Leere.
Neben den transaktionsbezogenen Einzelmeldungen sieht das Gesetz aggregierte Sammelmeldungen vor (§ 45c EStG), fällig bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Verwahrstellen in Deutschland sind auf den Erhalt der Daten angewiesen. Die Haftung ist verschuldensunabhängig. Bussgelder bis EUR 20.000 können selbst bei Verstößen ausserhalb Deutschlands verhängt werden.
Es empfiehlt sich spätestens jetzt zu klären
Zu einem ausführlichen Beitrag von PwC Deutschland auf PwC Plus: BCM Tax: Einführung in das MiKaDiv-Verfahren
Die Ende 2024 veröffentliche FASTER-Richtlinie muss bis spätestens 31.12. 2028 in nationales Recht umgesetzt werden, die Bestimmungen treten mit 1.1.2030 in Kraft. Der konkrete Umsetzungszeitplan in Österreich ist aktuell noch nicht bekannt.
Die FASTER Richtlinie soll Erstattungen bzw Entlastungen von Quellensteuern für Investoren vereinfachen, harmonsieren und automatisieren. Gleichzeitig kommen allerdings auf Banken und Verwahrstellen u.a. umfangreiche neue Sorgfalts- und Meldepflichten zu. Deshalb ist es wichtig, sich möglichst früh mit dem Thema und dessen Umsetzung zu beschäftigen.
In den EU-Arbeitsgruppen wird derzeit intensiv an folgenden Themen gearbeitet:
Im September und im Oktober 2026 erfolgen dazu öffentliche Konsultationen, die Beschlussfassung im FASTER-Ausschuss ist für November 2026 geplant.
Auf EU-Ebene wird außerdem an der eTRC (elektronische steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung) sowie am CFI-Registrierungsportal für Finanzinstitute gearbeitet. Weitere Richtlinien werden ebenfalls ab Ende 2026 erwartet.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!