in der aktuellen Ausgabe des QI / FATCA Newsletter möchten wir Sie über folgende Neuigkeiten und Themen informieren:
Die mit dem neuen QI-Vertrag 2023 beschlossene, öffentliche QI-Liste ist nun online abrufbar. Ähnlich der FFI-Liste unter FATCA, bei der Finanzinstitute mit Ihrer GIIN auf der IRS Homepage ersichtlich sind, gibt es nun eine Liste aller Institute, die einen aufrechten QI Status haben und denen mind. 2 Monate vor Beginn eines Quartal die QI-EIN zugewiesen wurde. Diese Liste wird vierteljährlich aktualisiert.
Sie können die Liste auch herunterladen und filtern, um zu prüfen ob
Die aktuelle Liste umfasst folgende Einrichtungen:
Withholding Foreign Partnerships (WPs) und Withholding Foreign Trusts (WTs) werden derzeit nicht aufgeführt.
Die aktuelle Liste rufen Sie unter diesem Link ab
Die Fristen für QI-Zertifizierungen wurden vom IRS in bestimmten Fällen verlängert (siehe auch unsere vorherigen Newsletter). Die Verlängerung der Fristen erfolgte automatisch und sollte nach Aktualisierung im QI Portal ersichtlich sein.
Für QIs mit der aktuellen Zertifizierungsperiode 2021 bis 2023 gelten nun folgende Fristen:
Für die Prüfjahre (Periodic Review Years) 2021 und 2022 müssen die Zertifizierung und der Periodic Review bis 1. November 2024 abgeschlossen sein. Diese Fristverlängerung soll gemäß FAQ auch für die nächste Zertifizierungsperiode gelten.
Bei Beantragung eines Waivers (Prüfungsbefreiung) gilt ebenfalls die Frist 1. November 2024 für die Zertifizierung. Die Fristverlängerung soll gemäß FAQ ebenfalls auch für die nächste Zertifizierungsperiode gelten.
Wird das Jahr 2023 als Prüfungsjahr gewählt, gilt die Zertifizierungsfrist von 1. März 2025. Diese Verlängerung gilt gemäß FAQ einmalig für die aktuelle Zertifizierungsperiode.
Achtung: Das Prüfungsjahr (Periodic Review Year) ist jedenfalls bis spätestens 1. November 2024 im QI Portal auszuwählen!
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