Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) fördert durch eine seit Anfang Jänner 2026 laufende Ausschreibung mit einem Förderbudget von EUR 6 Mio. Investitionen zur Verbesserung der Endenergieeffizienz bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen. Für 2026 sind zumindest zwei Ausschreibungen mit einem Gesamtbudget von EUR 15 Mio. geplant.
Grundsätzlich können alle Betriebe, sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen sowie Vereine und konfessionellen Einrichtungen gefördert werden, deren Investitionsmaßnahmen die Voraussetzungen dieser Ausschreibung erfüllen.
Die Ausschreibung umfasst u.a. folgende Schwerpunkte:
Nicht förderfähig sind u. a. gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, der betriebsgewöhnliche Anlagentausch und reine Energieträgerwechsel.
Durch die eingereichten Maßnahmen müssen mindestens 1,5 GWh anrechenbare Endenergie pro Jahr eingespart werden. Die Wirksamkeit der beantragten Maßnahme muss spätestens bis zum 31. Dezember 2029 eintreten; der Umwelteffekt ist ab diesem Zeitpunkt für mindestens zehn Jahre sicherzustellen.
Das Programm erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, wonach die Reihung der Förderungsanträge innerhalb des ausgeschriebenen Budgets nach aufsteigenden „Förderungskosten“ (Euro/MWh) ermittelt wird. Die schnelle Umsetzung der Maßnahmen führt zu einem Vorteil bei der Reihung. Für die Berechnung der Reihung werden u.a. die Gesamtförderung (Investitionszuschuss + weitere zugesicherte Förderungen) und die geplante anrechenbare Endenergieeffizienzsteigerung herangezogen.
Die Förderhöhe entspricht der benötigten Förderung gemäß dem Förderungsgebot des Antragstellenden, ist aber mit 180 Euro/MWh geplanter Endenergieeinsparung pro Jahr begrenzt, mit maximal 50% der förderungsfähigen Kosten sowie mit EUR 2,5 Mio. pro Projekt.
Die Antragstellung gilt erst dann als eingebracht, wenn sowohl der Onlineantrag abgeschlossen und versendet wurde als auch das Förderungsgebot fristgerecht hochgeladen wurde. Ende der Einreichfrist für den Onlineantrag: 9. März 2026, 12:00 Uhr; Frist für die Gebotsabgabe: 13. März 2026, 12:00 Uhr.
Falls ein Vorhaben nicht alle Kriterien dieses Programms erfüllt, ist zu überprüfen ob andere, z.B. die unten angeführten Förderprogramme relevant sein können:
Für weitere umfassende Informationen zu diesen Ausschreibungen und Beratung zu Ihrer Einreichung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verfasst von: Daniela Stastny, Edina Dobos