Achtung: Anträge für Investitionszuschuss zur Verbesserung der Endenergieeffizienz nur bis Anfang März 2026 möglich

Verbesserung der Endenergieeffizienz
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  • 04 Feb 2026

Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) fördert durch eine seit Anfang Jänner 2026 laufende Ausschreibung mit einem Förderbudget von EUR 6 Mio. Investitionen zur Verbesserung der Endenergieeffizienz bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen. Für 2026 sind zumindest zwei Ausschreibungen mit einem Gesamtbudget von EUR 15 Mio. geplant.

Grundsätzlich können alle Betriebe, sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen sowie Vereine und konfessionellen Einrichtungen gefördert werden, deren Investitionsmaßnahmen die Voraussetzungen dieser Ausschreibung erfüllen.

Was wird gefördert?

Die Ausschreibung umfasst u.a. folgende Schwerpunkte:

  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage
  • Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
  • Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen
  • Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden
  • Free-Cooling z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser

Nicht förderfähig sind u. a. gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, der betriebsgewöhnliche Anlagentausch und reine Energieträgerwechsel.

Welche zentralen Eckpunkte sind zu beachten?

Durch die eingereichten Maßnahmen müssen mindestens 1,5 GWh anrechenbare Endenergie pro Jahr eingespart werden. Die Wirksamkeit der beantragten Maßnahme muss spätestens bis zum 31. Dezember 2029 eintreten; der Umwelteffekt ist ab diesem Zeitpunkt für mindestens zehn Jahre sicherzustellen.

Das Programm erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, wonach die Reihung der Förderungsanträge innerhalb des ausgeschriebenen Budgets nach aufsteigenden „Förderungskosten“ (Euro/MWh) ermittelt wird. Die schnelle Umsetzung der Maßnahmen führt zu einem Vorteil bei der Reihung. Für die Berechnung der Reihung werden u.a. die Gesamtförderung (Investitionszuschuss + weitere zugesicherte Förderungen) und die geplante anrechenbare Endenergieeffizienzsteigerung herangezogen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe entspricht der benötigten Förderung gemäß dem Förderungsgebot des Antragstellenden, ist aber mit 180 Euro/MWh geplanter Endenergieeinsparung pro Jahr begrenzt, mit maximal 50% der förderungsfähigen Kosten sowie mit EUR 2,5 Mio. pro Projekt.

Wann endet die Einreichfrist?

Die Antragstellung gilt erst dann als eingebracht, wenn sowohl der Onlineantrag abgeschlossen und versendet wurde als auch das Förderungsgebot fristgerecht hochgeladen wurde. Ende der Einreichfrist für den Onlineantrag: 9. März 2026, 12:00 Uhr; Frist für die Gebotsabgabe: 13. März 2026, 12:00 Uhr.

Welche Förderquellen stehen zur Verfügung, wenn ein Projekt die festgelegten Kriterien nicht erfüllt?

Falls ein Vorhaben nicht alle Kriterien dieses Programms erfüllt, ist zu überprüfen ob andere, z.B. die unten angeführten Förderprogramme relevant sein können:

  • Energiesparen in Betrieben (Vorteil: fördert Maßnahmen ab einer Investitionssumme von EUR 1 Mio., fixer Förderungssatz, kein Preiswettbewerb)
  • Transformation der Industrie: Dazu finden Sie ausführliche Informationen in unserem vorherigen Newsletter.
  • EU Innovation Fund 2025: eines der weltweit größten Förderprogramme für saubere Technologien, um die industrielle Dekarbonisierung zu beschleunigen und bahnbrechende Lösungen in ganz Europa zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für weitere umfassende Informationen zu diesen Ausschreibungen und Beratung zu Ihrer Einreichung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Verfasst von: Daniela Stastny, Edina Dobos

Ihre Ansprechperson

Daniela Stastny

Partnerin, Vienna, PwC Austria

+43 699 104 427 36

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