Kürzlich startete die neue Ausschreibung des Klima- und Energiefonds für die Unterstützung der Transformation der Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität. Ihr Ziel ist die Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen in internationalen Wertschöpfungsketten für zukunftsfähige Netto-Null-Technologien.
Zielgruppe sind Unternehmen, insbesondere des produzierenden Bereichs und Energieversorgungsunternehmen, Technologieanbieter bzw. Zulieferbetriebe entlang der Wertschöpfungskette sowie Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.
Die drei Kernbereiche des neuen Förderprogramms sind folgende:
Wir informieren Sie über die wesentlichsten Eckpunkte zu den in den drei Ausschreibungsschwerpunkten enthaltenen Investitions- bzw. F&E-Förderungen:
1. Investitionsförderung (P&D-Anlagen)
Dieser Teil der Ausschreibung adressiert Investitionen in unterschiedliche Technologiepfade. Abhängig von der jeweiligen Branche können verschiedene Technologien kombiniert werden, die Maßnahmen müssen insgesamt zu einer signifikanten Reduktion von Treibhausgasemissionen führen.
Was wird gefördert?
Förderbar sind Demonstrationsanlagen (d.h. Projekte auf dem Technologiereifegrad TRL 5-8) zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen sowie Projekte zur Validierung innovativer Systemkomponenten zum Nachweis der technischen und wirtschaftlichen Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf die förderungsfähigen Maßnahmen. Relevante Umweltschutzmaßnahmen umfassen insbesondere Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, Investitionen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energieträgern oder aus Abfällen mit relevanten biogenen Anteilen sowie auch Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen.
Förderfähig sind auch Projekte von Konsortien, wobei bestimmte Sonderregelungen zu beachten sind. Ebenfalls förderwürdig sind kombinierte F&E-Projekte (dh F&E-Projekt und P&D Anlage).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung kann bis zu 45% der Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition, max. EUR 6 Mio. betragen. Bei den Investitionsmehrkosten handelt es sich um förderungsfähige Kosten, die mit dem entstehenden Umwelteffekt in Verbindung stehen, dh förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten einer vergleichbaren Anlage ohne Umweltnutzen.
Wann endet die Einreichfrist?
Die Einreichfrist endet am 29.04.2026 um 12 Uhr.
2. F&E Förderungen (F&E-Projekte, Qualifizierung, F&E-Infrastruktur)
Ähnlich wie bei der Investitionsförderung ist das Ziel dieser Ausschreibung die Steigerung der Innovationsfähigkeit österreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie ihrer Wettbewerbsfähigkeit in internationalen Wertschöpfungsketten für zukunftsfähige Netto-Null-Technologien.
Was wird gefördert?
Es können kooperative F&E-Projekte mit hohen Technologiereifegraden sowie Leitprojekte der experimentellen Entwicklung gefördert werden. Kooperative F&E-Projekte bzw. Leitprojekte können auch mit einer oder mehreren Pilot- und Demonstrationsanlagen kombiniert werden (hierfür müssen jedoch 2 getrennte Anträge, die jedoch weitgehend integriert betrachtet werden, eingereicht werden).
Es können im Rahmen dieser Ausschreibung auch sogenannte Qualifizierungsnetzwerke für den Aufbau von Forschungs- und Fachkompetenz im Unternehmen gefördert werden, die Schulungsmaßnahmen zu innovativen Netto- Null-Technologien oder klimaneutralen Lösungen für die Industrie entwickeln und durchführen, die noch nicht am Markt verfügbar sind. Weiters können F&E-Infrastrukturprojekte, dh Vorhaben zur Anschaffung und zum Auf- und Ausbau hochwertiger F&E-Infrastruktur für anwendungsorientierte Forschung eingereicht werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Förderinstrument:
Förderinstrument |
Förderung pro Projekt |
Förderungs-quote |
Kooperations-erfordernis |
|---|---|---|---|
Kooperatives F&E-Projekt Experimentelle Entwicklung |
Max. EUR 2 Mio. |
Max. 60% |
Ja |
Leitprojekt Überwiegend experimentelle Entwicklung (Anteil industrieller Forschung zulässig) |
Mind. EUR 2 Mio. |
Max. 60% (experimentelle Entwicklung) Max. 85% (industrielle Forschung) |
Ja |
Qualifizierungsnetzwerk Qualifizierungsmaßnahmen zur Erhöhung der Forschungs-, Technologie-, Entwicklungs-, Innovations- und digitalen Kompetenzen |
Max. EUR 200.000 |
Max. 100% |
Ja |
F&E-Infrastruktur Nutzungstyp „wirtschaftliche Nutzung“ |
Max. EUR 5 Mio. |
Max. 50% |
Nein |
Wann endet die Einreichfrist?
Die Einreichfrist endet am 29.04.2026 um 12:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass ein verpflichtendes Vorgespräch mit der KPC bzw. FFG zur Abklärung der Anforderungen und Vorgaben verpflichtend ist und bis spätestens 31.03.2026 gebucht werden muss.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Einreichung des Förderantrags bzw. haben Sie weitere Fragen im Zusammenhang mit dieser Förderinitiative?
Unser spezialisiertes Förderteam mit langjähriger Erfahrung steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Verfasst von: Daniela Stastny, Margarete Kinz, Edina Dobos