Am 8. Jänner 2026 wurde ein neuer delegierter Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Es handelt sich um die Delegierte Verordnung (EU) 2026/73, die 16 Anhänge umfasst und folgende bestehende Rechtsakte ändert:
Kernpunkte der Änderungen (siehe unseren Blogbeitrag vom 25.07.2025):
Die neuen Vorschriften gelten bereits für das Geschäftsjahr 2025 und damit für die Berichterstattung ab dem 1. Januar 2026 und treten 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt – und somit Ende Jänner – in Kraft. Damit enden alle Bedenken und Diskussionen über die Anwendbarkeit der Erleichterungen für das Geschäftsjahr 2025, gerade rechtzeitig für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen für das Geschäftsjahr 2025.
Ein Wahlrecht zur späteren Anwendung um ein Jahr besteht gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73. Unternehmen sollten daher beschreiben, welche Version der Delegierten Verordnung sie für ihren Bericht verwenden: Entweder die vorherige Version, die bereits im Vorjahr galt oder die nun-veröffentliche vereinfachte Version.
Zur Klärung offener Fragen hat die EU-Kommission am 17. Dezember 2025 zusätzlich einen FAQ-Entwurf veröffentlicht. Dieser Entwurf liegt zunächst nur in englischer Sprache vor und soll 2026 in allen EU-Amtssprachen erscheinen. Inhaltliche Änderungen sind bis zur finalen Veröffentlichung im EU-Amtsblatt möglich. Die FAQs behandeln unter anderem: