Hauptziel der Anpassungen ist es, die Offenlegung von Informationen über ökologisch nachhaltige Tätigkeiten zu vereinfachen.
Am 4. Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie, den Sie hier einsehen können. Mit diesem Rechtsakt werden Änderungen am Rechtsakt über die Berichtspflichten (EU) 2021/2178 sowie dem Klimarechtsakt (EU) 2021/2139 und dem Umweltrechtsakt (EU) 2023/2486 vorgenommen. Hauptziel der Anpassungen ist es, die Offenlegung von Informationen über ökologisch nachhaltige Tätigkeiten zu vereinfachen.
Hier sind die wichtigsten Änderungen für Nicht-Finanzunternehmen im Überblick:
Auch für Finanzunternehmen werden quantitative Wesentlichkeitsschwellen festgelegt und Anpassungen an den KPI-Meldebögen vorgenommen. Zudem gibt es Änderungen am Nenner für die Berechnung bestimmter KPI sowie an Veröffentlichungszeitpunkten der Leistungsindikatoren.
Hier finden Sie alle von der EU-Kommission veröffentlichten Informationen und Dokumente zu den Anpassungen:
Der Rechtsakt wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU im Rahmen einer sogenannten Scrutiny Period in einem Zeitraum von vier Monaten (optionale Verlängerung um weitere zwei Monate) geprüft. Inhaltliche Änderungen können in diesem Verfahren nicht vorgenommen werden. Sofern der Rechtsakt nicht in Gänze abgelehnt wird, tritt dieser zwanzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist grundsätzlich auf ab dem 1. Jänner 2026 veröffentlichte Berichte anzuwenden. Für Geschäftsjahre, die zwischen dem 1. Jänner und dem 31. Dezember 2025 beginnen, dürfen Unternehmen noch die am 31. Dezember 2025 gültigen Fassungen der Rechtsakte anwenden.
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