Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) bringt mit zwei aktuellen Entwürfen von technischen Regulierungsstandards (RTS) eine bedeutende Neuerung für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU.
Diese Instrumente etablieren erstmals eine einheitliche Methodik zur Risikobewertung sowie klare Kriterien für die Auswahl jener Institute, die der direkten Aufsicht der AMLA unterliegen werden. Die RTS stellen eine wichtige Weichenstellung in der Harmonisierung der AML/CFT-Aufsicht auf europäischer Ebene dar.
Der RTS zu Art. 12 (7) AMLAR legt die Mindesttätigkeiten fest, die ein Kredit- oder Finanzinstitut im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs ausüben muss, damit es in einem anderen Mitgliedstaat als „tätig“ angesehen werden kann, sowie die Methodologie zur Einstufung des inhärenten Risikoprofils und des Restrisikoprofils, die im Wesentlichen derjenigen für das entity-level risk assessment nach Art. 40 (2) AMLD6 entspricht.
Kredit- und Finanzinstitute sowie Gruppen von Kredit- und Finanzinstituten, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind und deren Restrisiko als hoch eingestuft wurde, qualifizieren sich für eine direkte Aufsicht der AMLA. Folgende Schwellenwerte sind maßgeblich:
Die erste Auswahl wird 2027 erfolgen. Institute, welche die Bedingungen erfüllen, werden ab 2028 der direkten Aufsicht durch die AMLA unterliegen, wobei alle drei Jahre eine Neubewertung der Auswahl erfolgt. Für Unternehmensgruppen sieht der Entwurf ein gruppenweites Risikoprofil vor, das über gewichtete Durchschnittswerte ermittelt wird.
Der RTS zu Art. 40 (2) AMLD6 legt eine gemeinsame Methodik für europäische Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit der Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken der von ihnen beaufsichtigten Institutionen fest.
Die angestrebte Risikobewertung der Aufsicht gliedert sich in drei Phasen:
Bei der Bewertung der inhärenten Risiken setzt der RTS auf ein einfaches, quantitatives Modell. Dieses Modell beruht auf der Identifikation relevanter Risikoindikatoren und spezifischer Datenpunkte, die eine objektive und nachvollziehbare Einschätzung ermöglichen sollen. Das inhärente Risiko wird dabei in vier Stufen eingeteilt: low risk (1), medium risk (2), substantial risk (3) und high risk (4).
Die Bewertung der Qualität der AML/CFT-Kontrollen erfolgt ausschließlich anhand quantitativer und objektiver Daten, ohne Berücksichtigung von Selbsteinschätzungen durch die verpflichteten Stellen. Die Kontrollen werden ebenfalls in vier Risikoklassen eingeteilt: very good quality of controls (A), good quality of controls (B), moderate quality of controls (C) und poor quality of controls (D).
Das Residualrisiko ergibt sich aus der Differenz zwischen dem inhärenten Risiko und der Qualität der AML/CFT-Kontrollen. Mit anderen Worten wird das initiale Risiko, dem ein verpflichtetes Institut ausgesetzt ist, durch die Wirksamkeit der implementierten Kontrollmaßnahmen gemindert.
Die Prüfintervalle orientieren sich an der Risikoeinstufung und reichen von jährlichen Prüfungen bei Hochrisikoinstituten bis zu längeren Intervallen von bis zu drei Jahren bei Instituten mit geringem Risiko. Bei wesentlichen Änderungen im Risikoumfeld sind zusätzlich Ad-hoc-Neubewertungen vorgesehen.
Obwohl sich der RTS formal an die nationalen Aufsichtsbehörden richtet, wirkt er sich unmittelbar auf alle verpflichteten Unternehmen im Finanzsektor aus. Grund dafür ist das stark datenorientierte Vorgehen, das eine umfassende Erfassung, Aufbereitung und Analyse von Risikoindikatoren und Datenpunkten voraussetzt. Damit gehen deutlich steigende Anforderungen an die Governance-Strukturen der Verpflichteten einher, ebenso wie an die Qualität der vorhandenen Daten und an die Leistungsfähigkeit der Risikomanagementsysteme. Zudem wird die Transparenz gegenüber den Aufsichtsbehörden wesentlich ausgeweitet. Dieser Paradigmenwechsel unterstützt eine einheitliche und stark datenbasierte Aufsicht.
Insgesamt fordert der RTS von den Verpflichteten eine deutliche Weiterentwicklung ihrer organisatorischen und technischen Kapazitäten, um den neuen, europaweit einheitlichen Standards gerecht zu werden und eine wirksame Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention sicherzustellen.
Ein stufenweiser Prozess sieht vor, dass für den Nichtfinanzsektor gesonderte RTS veröffentlicht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreichend Zeit bleibt, um für diesen Bereich auf einer fundierten Datengrundlage passende Bewertungsmaßstäbe zu entwickeln.
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