Stabilitätsabgabe – Jahreserklärung

  • Oktober 12, 2026

wir erlauben uns, Sie daran zu erinnern, dass die Erklärung über die Stabilitätsabgabe für das Jahr 2026 bis zum 31.10.2026 elektronisch einzureichen ist.

Die Pflicht zur Abgabe besteht auch im Fall einer Nullerklärung und trifft somit ebenso Institute, bei denen die Berechnung der Stabilitätsabgabe keine Abgabenlast ergibt.

Betroffen sind generell Kreditinstitute und Kapitalanlagegesellschaften, die über eine Konzession nach dem Bankwesengesetz verfügen (eigenständige Gesellschaften sowie Zweigniederlassungen von Kreditinstituten aus einem Drittstaat), oder im Rahmen der Niederlassungsfreiheit (Zweigniederlassungen aus EU/EWR Staaten) in Österreich tätig sind.

Die Erklärung kann über FinanzOnline unter „Eingabe/Erklärungen“ abgegeben werden, sofern eine entsprechende Berechtigung vorliegt oder der Einstieg als Supervisor erfolgt. Außerdem ist eine Übermittlung im Datenstromverfahren als XML-Datei möglich.

Die Stabilitätsabgabe ist vom betroffenen Kreditinstitut bzw. der Kapitalanlagegesellschaft selbst zu berechnen und vierteljährlich jeweils bis zum 31. Jänner, 30. April, 31. Juli und 31. Oktober zu gleichen Teilen zu entrichten. Ergibt sich aufgrund der Abgabenerklärung zum 31. Oktober 2026 eine Differenz zwischen der geschätzten Steuerschuld und der tatsächlichen Steuerschuld des Jahres 2026, ist die Zahlung für das letzte Quartal zum 31. Oktober 2026 entsprechend anzupassen.

Erhöhung der Stabilitätsabgabe und Verlängerung der Sonderzahlung bis 2029

Ab dem Jahr 2025 wurden die Prozentsätze für die Stabilitätsabgabe sowie die Belastungsobergrenze und Zumutbarkeitsgrenze erhöht. Darüber hinaus ist zusätzlich zur laufenden Stabilitätsabgabe in den Kalenderjahren 2025 bis einschließlich 2029 eine Sonderzahlung zu entrichten. Die Sonderzahlung ist, ebenso wie die für die laufende Stabilitätsabgabe entstehenden Differenzen, bis spätestens 31.10.2026 zu entrichten. Für die Sonderzahlung sind keine zusätzlichen Angaben in der Erklärung notwendig – das Formular enthält keine Änderungen im Vergleich zum Vorjahr.

Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Ermittlung der Stabilitätsabgabe bzw. Sonderzahlung sowie bei der Einreichung der Abgabenerklärung. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Wir sind gerne für Sie da.

Financial Services Aktuell

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Folgen Sie uns