Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende aus steuerlicher Sicht: Was Unternehmen beachten müssen

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  • Dezember 09, 2025

Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Nicht nur privat, sondern auch im beruflichen Umfeld. Doch wie sieht es mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit solcher Geschenke aus? Im Folgenden werden Weihnachtsgeschenke aus dem steuerlichen Aspekt beleuchtet.

 

Der Lohnsteuer unterliegen nicht nur die Barlöhne, sondern auch geldwerte Vorteile die der Arbeitgebende seinen Arbeitnehmenden zukommen lässt. Es gibt allerdings eine Ausnahme:

Sachzuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern sind bis zu einem Freibetrag von 186 Euro pro Jahr und Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei.

Um als Sachzuwendung qualifiziert zu werden, muss es sich um eine generelle Zuwendung handeln. Es darf also nicht nur an individuelle Mitarbeitende geschenkt werden, sondern es muss sich um ein Weihnachtsgeschenk an die generelle Belegschaft handeln.

Weitere Sachgeschenke aus anderem Anlass, wie zum Beispiel andere Firmenveranstaltungen oder durch einen Betriebsausflug veranlasst, sind in diesem Betrag ebenfalls zu berücksichtigen. Sachzuwendungen für Dienst- und Firmenjubiläum zählt man hingegen nicht zu dieser Grenze hinzu.

Achtung: Geldzuwendungen sind immer steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Zu beachten ist dabei, dass Gutscheine und Geschenkmünzen, sofern sie nicht in Bargeld abgelöst werden können, zu den Sachbezügen hinzu zu zählen sind. Goldmünzen, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht, zählen ebenfalls zur Sachzuwendung.

Für jeden, der in der Weihnachtszeit Geschenke im beruflichen Kontext verteilt, lohnt es sich auf jeden Fall die steuerlichen Schwellenwerte und Voraussetzungen im Blick zu behalten.

 

Autor:innen:

Rosa Maria Kotras

Barbara Mechtler

Rosa Kotras

Specialist, PwC Austria

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