Für die steuerfreie Erstattung von Ladekosten im privaten Bereich, etwa beim Laden an einer Wallbox, gilt für 2026 ein amtlicher Strompreis von 32,806 Cent pro kWh für arbeitgebereigene Elektrofahrzeuge. Damit sinkt der Wert erstmals seit Einführung der Regelung im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr (2025: 35,889 Cent/kWh).
Dieser Preis wird jährlich festgelegt und dient als Berechnungsgrundlage für den maximal steuerfrei möglichen Kostenersatz. Höhere Erstattungen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Die befristete Übergangsregelung, nach der bei technisch nicht zuordenbarer Lademenge an einer nicht öffentlichen Ladestation bis zu 30 Euro pro Kalendermonat steuerfrei ersetzt werden konnten, endet am 31. Dezember 2025.
Ab 2026 ist ein steuerfreier Kostenersatz für das Laden zuhause nur noch möglich, wenn die Lademenge dem arbeitgebereigenen Fahrzeug eindeutig zugeordnet werden kann und die Erstattung auf Basis des amtlichen Strompreises von 32,806 Cent pro kWh erfolgt.