Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) fördert durch eine neue Ausschreibung die Entwicklung und Anwendung innovativer Lösungen zur Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -verbesserung sowie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bei Mobilitätssystemen. Es stehen insgesamt rd. 9 Millionen Euro zur Verfügung, um Projekte im Bereich Mobilitätswende voranzutreiben.
Grundsätzlich werden Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie Kompetenzzentren gefördert. Projektvorhaben werden durch unterschiedliche Finanzierungsinstrumente gefördert, wobei einige Instrumente jedoch nur mit Kooperationserfordernis (d.h. Konsortien aus mindestens zwei unabhängigen Partnern) förderwürdig sind. Maximale Fördersätze reichen bis zu 85-100% der förderfähigen Kosten.
Was wird gefördert?
Diese Ausschreibung umfasst u.a. folgende Schwerpunkte :
1) Lokale und regionale Demonstrationsprojekte, die unter realen Bedingungen innovative Beiträge zur Mobilitätswende erproben oder bestehende Ansätze für die Anwendung in der Zielumgebung vorbereiten.
2) Systeminnovationen für ein zukunftsfähiges, klimaneutrales, inklusives und nachhaltiges Mobilitätssystem in den folgenden Themenbereichen :
3) Verkehrsinfrastrukturforschung
4) Qualifizierungsnetzwerke
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung hängt u.a. von Organisationsart, Instrumenten und Forschungskategorie ab. Im Rahmen der „Mobilitätswende“ stehen die folgenden Instrumente – zum Teil mit dem oben angeführten Kooperationserfordernis - zur Verfügung:
Instrument |
Kurzbeschreibung |
Maximale Förderung (EUR) |
Förderungs-quote |
Kooperations-erfordernis |
|---|---|---|---|---|
Kooperatives F&E-Projekt |
Industrielle Forschung od. Experimentelle Entwicklung |
min. 100.000, max. 2 Mio. |
max. 85% |
ja |
Sondierung |
Vorstudie für F&E-Projekt |
max. 500.000 |
max. 80 % |
nein |
F&E-Dienstleistung |
Erfüllung eines vorgegebenen Inhaltes |
max. 350.000 |
100 % (Finanzierung) |
nein |
Qualifizierungs-netzwerk |
Wissenstransfer zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und Unternehmen |
max. 200.000 |
max. 100 % |
ja |
Wann endet die Einreichfrist?
Förderanträge können elektronisch bis 25.02.2026, 12:00 Uhr eingereicht werden. Die Entscheidung ist im April 2026 zu erwarten.
Bitte beachten Sie, dass der Klima- und Energiefonds im Thema Mobilitätswende noch eine andere Ausschreibung veröffentlicht hat. Diese fördert F&E-Dienstleistungen im Bereich digitale Transformation in der Mobilität sowie kooperative Projekte mit dem Schwerpunkt Rail4Climate.
Für weitere umfassende Informationen dieser beiden Ausschreibungen und Beratung zu Ihrer Einreichung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Verfasst von: Daniela Stastny, Edina Dobos