Im Bereich der Grunderwerbsteuer (GrESt) überschlagen sich in Österreich derzeit die Entwicklungen: Auf die rasche Reaktion des BMF auf die Rs Nova Iberomoldes (siehe dazu unseren Newsletter vom 6. August 2026) folgt nun ein weiterer Paukenschlag. Der VwGH legt Fragen zur Auslegung der Kapitalansammlungsrichtlinie dem EuGH vor. Mit seinem Vorabentscheidungsersuchen bringt der VwGH eine für die Umgründungspraxis äußerst relevante Frage nach Luxemburg. Der EuGH wird nun klären müssen, ob eine verschmelzungsbedingte Anwachsung mit Übergang des Eigentums am Grundstück selbst der österreichischen GrESt unterliegen darf oder ob das Unionsrecht hier Grenzen setzt.
Dem Verfahren liegt folgende Konzernumstrukturierung zugrunde:
Zwei Kapitalgesellschaften waren an einer grundstücksbesitzenden OG beteiligt. Aufgrund der Verschmelzung der beiden Kapitalgesellschaften wurde die OG aufgelöst und ihr gesamtes Vermögen einschließlich der Grundstücke gingen im Zuge einer Anwachsung auf die übernehmende Kapitalgesellschaft über.
Für den VwGH ist fraglich, ob die österreichische GrESt auf die Übertragung infolge der verschmelzungsbedingen Anwachsung mit der Kapitalansammlungsrichtlinie (Richtlinie 2008/7/EG) vereinbar ist. Daher hat der VwGH das Verfahren mit Beschluss vom 3. September 2026 ausgesetzt und dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (veröffentlicht am 2. Oktober 2026):
Die Entscheidung des EuGH kann erhebliche Auswirkungen auf die österreichische GrESt haben.