Die Europäische Kommission hat die Förderungsrichtlinien zum Standort-absicherungsgesetz 2025 (SAG 2025) vor wenigen Tagen genehmigt. Dadurch sollen energieintensive Unternehmen von ihren indirekten CO2-Kosten entlastet werden.
Das Antragsfenster für das Förderjahr 2025 wurde von der österreichischen Bundesregierung bereits vorab freigeschaltet und ist seit dem 13. April 2026 geöffnet. Anträge können bis zum 30. September 2026 eingereicht werden.
Wir empfehlen, die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung, zu denen u.a. auch die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüferin oder eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberaterin zählt, zeitnah vorzubereiten.
Informationen zur Antragstellung („SAG 2025 – Antragstellung jetzt möglich“ vom 16. April 2026) bzw. zu den Voraussetzungen („Standortabsicherungsgesetz 2025 – SAG 2025“ vom 20. November 2025) finden Sie in unseren Newslettern.
Das Förderinstrument soll bis 2029 verlängert werden, wobei das Förderbudget für die Jahre 2027 – 2029 insgesamt EUR 750 Mio. (max. EUR 250 Mio. pro Jahr) betragen soll. Für die ab dem Jahr 2027 anfallenden Kosten kommt eine erweiterte (Teil-)Sektorenliste zur Anwendung.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:Innen gerne beratend zur Verfügung.
Verfasst von: Daniela Stastny, Cornelia Kalina
Cornelia Kalina