Auf Initiative Argentiniens wurde das alte DBA bereits 2008 gekündigt. 2019 schlossen Österreich und Argentinien die Vertragsverhandlungen erfolgreich ab und unterzeichneten das neue DBA. Während in Österreich das Abkommen bereits 2020 ratifiziert wurde, konnte im Sommer 2026 nun auch in Argentinien das Ratifizierungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Das neue DBA zwischen Österreich und Argentinien tritt damit ab dem 1. Januar 2027 in Kraft.
Für Unternehmen und Investoren werden damit wieder klare steuerliche sowie attraktive Rahmenbedingungen geschaffen. Für bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen sieht das DBA eine geringere Quellensteuerbelastung vor.
Das neue DBA basiert großteils auf dem OECD-Musterabkommen 2017 (OECD-MA 2017). Es wurden zentrale OECD-Standards des BEPS-Projekts, wie ein Principle Purpose Test, umgesetzt und umfassende Amtshilfebestimmungen eingeführt. Gleichzeitig wurden auf Wunsch Argentiniens Vorschläge/Bestimmungen/Inhalte aus dem UN-Musterabkommen (UN-MA) aufgenommen.
Unabhängig davon dürfen Veräußerungsgewinne nach der Immobilienklausel im Belegenheitsstaat besteuert werden, wenn der Wert der Anteile oder der vergleichbaren Rechte mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar auf unbeweglichem Vermögen beruht.
Das neue DBA trägt wesentlich zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Staaten bei, da es für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Transaktionen und Projekten eine solide steuerliche Rechtsgrundlage bietet.
Da das neue DBA eine Mischung aus OECD und UN-Musterabkommen ist, sind in der Zukunft etliche Besonderheiten zu beachten, wie die oben erwähnten Regelungen zur Quellenbesteuerung, die nicht nur Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden, sondern auch Veräußerungen von Anteilen umfassen, oder auch die Regelung zu Dienstleistungsbetriebsstätten. Für österreichische Unternehmen und Investoren mit argentinischen Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen empfehlen wir deshalb im Hinblick auf das zeitnahe Inkrafttreten mit 1. Jänner 2027 die steuerlichen Implikationen zu analysieren, um rechtzeitig die neuen Begebenheiten zu berücksichtigen.