Neue Energieeffizienz-Ausschreibung startet am 1. Juli 2026: Anreize für Investitionen bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen

industry
  • Blog
  • 4 minute read
  • 01 Jul 2026

Mit 1. Juli 2026 startet die zweite Energieeffizienz-Ausschreibung mit einem Fördervolumen von 9 Millionen Euro. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) schafft damit eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen, ihre Energieeffizienz zu verbessern, laufende Kosten zu senken und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die Ausschreibung ist als Wettbewerbsverfahren konzipiert, d.h. der Zuschlag geht an die Projekte mit den geringsten spezifischen Förderungskosten pro eingesparter Megawattstunde. Schnelle Projekt-Umsetzung wird ebenso durch bessere Reihung belohnt. 

Die Ausschreibung auf einen Blick

Förderung pro Projekt

max. €2,5 Mio.

max. €180 pro MWh eingesparter Energie pro Jahr

Förderbares Projektvolumen

min. €1 Mio. Investitionsvolumen

min. 1,0 GWh Endenergieeinsparung pro Jahr

Förderquote

max. 50% der förderbaren Kosten

Zielgruppen

alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Einreichfrist

Antragstellung (online, mit vollständiger Projektbeschreibung und Kostenaufstellung): 12.10.2026, 12:00 Uhr

Gebotsabgabe (über geplante Energieeinsparung, Maßnahmenwirksamkeit, Förderungsgebotnur): 16.10.2026, 12:00 Uhr – nur nach online Antragstellung möglich!

Laufzeit des geförderten Projekts

Projektabschluss bis 31.12.2029

Worauf zielt das Programm konkret ab?

Förderungsfähig sind:

  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage
  • Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
  • Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen
  • Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden
  • Free-Cooling z.B. auf Basis von Grund,- Fluss- oder Brunnenwasser

Welche Kosten sind förderbar?

Alle umweltrelevanten Investitionskosten in direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der Energieeffizienz: z.B. Anlagenkosten, Planungsleistungen und Vorleistungen, Abbruch, Fracht und Transport, Installationen und Inbetriebnahme

Ihre Ansprechpartner: Daniela Stastny, Edina Dobos

Daniela Stastny

Partnerin, Vienna, PwC Austria

+43 699 104 427 36

E-Mail

PwC News direkt ins E-Mail Postfach

Newsletter abonnieren

Folgen Sie uns

Pflichtfelder sind mit Sternchen markiert(*)

Mit dem Klick auf „Senden“ bestätige ich, die Datenschutzerklärung und die vertrauliche Verwendung meiner Daten zur Kenntnis genommen zu haben. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, die zugesandten Informationen durch eine E-Mail über die Kontaktseite abzubestellen.

Hide