Auch für das Jahr 2025 besteht für energieintensive Betriebe und solche, die von Carbon Leakage betroffen sind, die Möglichkeit eine Entlastung von der NEHG-Abgabe im NEIS (Nationales Emissionszertifikatehandel Informationssystem) zu beantragen.
Für energieintensive Betriebe sind 45% der Mehrbelastung für Energieträger, die zu Heizzwecken verwendet werden, entlastungsfähig, während für Betriebe, die in einem Carbon Leakage gefährdeten Wirtschaftszweig tätig sind, zwischen 65% und 95% entlastet werden können.
Zu beachten ist, dass sich die verpflichtende Reinvestition in Klimaschutzmaßnahmen für die entlasteten Betriebe (Ausnahme: entlastete land- und forstwirtschaftliche Betriebe) für das Jahr 2025 auf mind. 80% erhöht (für Entlastungen bis Ende 2024 betrug die verpflichtende Reinvestition nur mind. 50%).
Die Antragsfrist für das Entlastungsjahr 2025 läuft ab 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026. Für die Antragstellung ist ein Prüfvermerk eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters erforderlich. Zögern Sie daher nicht uns zu kontaktieren. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung.
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Autorinnen: Margarete Kinz, Alexandra Blasioli
Margarete Kinz