Maßgebliche Neuerungen bei der Forschungsprämien-Verordnung (FoPV)

Forschungsprämienverordnung
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  • 21 Jan 2026

Noch vor der erwarteten Veröffentlichung der finalen Forschungsprämienrichtlinien 2025 wurde am 18. Dezember 2025 die Änderung der Forschungsprämienverordnung (FoPV) veröffentlicht.

Was Sie wissen müssen

Wesentliche Änderungen betreffen insbesondere die Bemessungsgrundlage:

  • Es wurde eine Ergänzung aufgenommen, wonach in die Bemessungsgrundlage nur die steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen einbezogen werden können. Die Forschungsaufwendungen iSd § 1 Abs 1 FoPV sind unter Berücksichtigung der für die steuerliche Gewinnermittlung maßgebenden Vorschriften zu ermitteln. Im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung für die Höhe der Betriebsausgaben ausgeübte Wahlrechte sind auch für die Forschungsprämie maßgebend. Diese Regelung ist auf alle noch offenen Fälle anzuwenden. Mit dieser Änderung der FoPV reagiert der Gesetzgeber auf das VwGH Urteil vom 30. September 2025 (Ro 2024/13/0017-6), wonach laut dem VwGH das Abzugsverbot für Managergehälter bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie bisher nicht anwendbar war (siehe unser Newsletter vom 20. November 2025).
  • Eine Klarstellung gibt es auch betreffend die unmittelbaren Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter. Unmittelbare Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter können bei nachhaltiger Nutzung für F&E wie bisher (einmalig) in Höhe der Gesamtaufwendungen (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Buchwert bei bereits vor der F&E-Nutzung angeschafften, hergestellten oder eingelegten Wirtschaftsgütern) einbezogen werden. Es wurde nunmehr aber auch explizit eine Regelung aufgenommen, wonach eine Berücksichtigung in Höhe der auf das Wirtschaftsgut entfallenden Abschreibung erfolgen kann, insoweit das Wirtschaftsgut nachhaltig für F&E genutzt wird. Dies wurde bisher in der Praxis schon so gehandhabt und ist nunmehr für Prämien ab dem Kalenderjahr 2026 auch explizit geregelt.
  • Generell war bereits bisher nur eine Berücksichtigung von unmittelbaren Investitionen in aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter möglich, wenn eine (anteilige) nachhaltige Nutzung für F&E-Zwecke gegeben ist. Neu ist nunmehr das Erfordernis einer Berichtigung der im Rahmen der Forschungsprämie geltend gemachten Investitionen, wenn der Nutzungseinsatz für Zwecke der F&E im Nachhaltigkeitszeitraum um mehr als 25% von dem Nutzungseinsatz abweicht, welcher bisher der Prämienbemessung zu Grunde gelegt wurde oder die F&E-Nutzung beendet wird.
  • Weiters wurde bei den Abgrenzungen in Anhang I, Teil B der FoPV die „Marktnahe Forschung und experimentelle Entwicklung (FuE)“ in Z 7a ergänzt. Werden Produkte oder Materialien nach Vornahme der F&E-Aktivitäten, für die sie verwendet werden, ohne vorherige Eigennutzung kommerziell verwertet, sind nur solche Aufwendungen als F&E-Aufwendungen in der Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie zu berücksichtigen, die allein durch die F&E und nicht auch durch die Vermarktung veranlasst sind.

Zusätzlich erfolgte auch eine Ergänzung betreffend jene Informationen, die im Rahmen der Anforderung des FFG-Gutachtens bekannt zu geben sind (laut Anhang III FoPV). Nunmehr ist bei der Beantragung des Gutachtens der FFG die Anzahl der Forschungsprojekte, die einem Forschungsschwerpunkt zugeordnet sind, anzugeben.

Praxishinweise

Die neue FoPV bringt wesentliche Änderungen mit sich, wobei insbesondere die Berichtigungspflicht iZm der nachhaltigen Nutzung von Investitionen sowie die kommerzielle Verwertung von Produkten oder Materialien nach Vornahme der F&E-Aktivitäten wesentliche (negative) Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage haben können.

Noch unklar ist vor allem, wie die neuen Bestimmungen betreffend die kommerzielle Verwertung von Produkten oder Materialien auszulegen sind. Es soll noch eine BMF-Info mit näheren Erläuterungen zur FoPV veröffentlicht werden bzw. ist auch davon auszugehen, dass die finalen Forschungsprämienrichtlinien nähere Details hierzu beinhalten.

Nach Veröffentlichung der finalen Forschungsprämienrichtlinien informieren wir Sie zeitnah über die wichtigsten Details in einem separaten Newsletter.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert:Innen gerne beratend zur Verfügung.

Unsere Newsletter bis Ende 2025 zum Thema Förderungen finden Sie auf unserer Steuernachrichten-Seite unter dem Thema „Förderungen“.

Melden Sie sich auch gerne zu unserem PwC Event „Symposium zu Wirtschaftsförderungen“ an.

Ihre Ansprechpersonen

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Partnerin, Vienna, PwC Austria

+43 699 104 427 36

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Senior Manager, PwC Austria

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