Die EU-Kommission hat zwei eng miteinander verzahnte Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Steuersystems vorgelegt: die Omnibus-Richtlinie betreffend direkte Steuern sowie den Vorschlag zur Neufassung der Amtshilfe-Richtlinien (DAC). Beide Initiativen befinden sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und sind noch nicht final beschlossen. Die Omnibus-Richtlinie soll grundsätzlich ab 1. Januar 2029 gelten, mit späterer Anwendung einzelner Bereiche bis 2037, während die DAC-Neufassung die bisherige Richtlinie zum 1. Jänner 2030 ablösen soll.
Der folgende Überblick fasst die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen beider Vorschläge zusammen.
Mit der Omnibus-Richtlinie soll für den Bereich der direkten Besteuerung die Kohärenz, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit des unionsrechtlichen Rahmens beibehalten und gefördert werden. Dabei sollen gleichzeitig die unionsrechtlichen Vorgaben vereinfacht, unnötige Befolgungslasten verringert und die Rechtssicherheit verbessert werden. Erzielt werden soll dies durch Anpassungen in diversen EU-Richtlinien:
Die vorgesehenen, beschleunigten Rückerstattungsverfahren sollen auch dann Anwendung finden, wenn Befreiungen nach der erweiterten Zinsen und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie nach der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht im Vorhinein gewährt werden können. Dies gilt insbesondere bei börsennotierten Wertpapieren, die über Intermediäre gehalten werden.
Mit der geplanten Änderung sollen die bisherigen DAC 1-9 Richtlinien in einer Neufassung der EU-Amtshilferichtlinie gebündelt werden. Dabei sind insbesondere die folgenden Adaptierungen zum bisherigen Regelwerk vorgesehen:
Verfasst von Michael Wenzl / Sarah Grössl