Die neue aws-Garantierichtlinie 2025 (kurz: aws-GRL), die aufgrund des Garantiegesetzes 1977 erlassen wurde, ersetzt die bisherige Richtlinie zur Garantieübernahme der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) für die Jahre 2022-2025. Die aws-GRL zielt darauf ab, die langfristige Finanzierung von Investitionen durch die Übernahme von Garantien für Kredite von Kreditinstituten und Leasingfinanzierungen zu erleichtern. Es werden zwei Hauptprogramme gefördert:
Im Bereich der fossilen Energieträger kommt es gegenüber der bisherigen gültigen Garantierichtlinie zu einer umfassenden Anpassung:
Die Finanzierungskonditionen gemäß der aws-GRL sind wie folgt:
Bitte beachten Sie, dass jedes garantiefähige Projekt innerhalb von maximal 2 Jahren abgeschlossen werden muss.
Die vorliegende Richtlinie ist mit 1. Juli 2025 in Kraft getreten und gilt bis 31. Dezember 2028. Garantieansuchen auf Grund dieser Richtlinie können bis zum 30. Juni 2028 eingebracht werden. Über die Ansuchen muss bis spätestens am 31. Dezember 2028 entschieden werden.
Diese Richtlinie bietet Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützung für Unternehmen, die sich auf nachhaltige und innovative Projekte konzentrieren. Insbesondere in den Bereichen ESG (Environmental, Social and Governance) kann die Garantierichtlinie Ihnen helfen, sowohl umweltfreundliche als auch technologische Vorhaben effizient umzusetzen.
Angesichts dieser Richtlinie empfehlen wir Ihnen:
Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zur Umsetzung und zu möglichen Auswirkungen dieser Richtlinie auf Ihre Unternehmensstrategie zu beantworten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Verfasst von: Daniela Stastny, Petra Horner