Verschiebung des Inkrafttretens des EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr

Verschiebung des Inkrafttretens des EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr
  • Blog
  • 2 minute read
  • 25 Nov 2025

Das voraussichtliche Inkrafttretensdatum des EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr (EU-ETS 2) ist der 01. Jänner 2028.

Am 13. November 2025 ist das Europäische Parlament dem Vorschlag der EU-Umweltminister bzw des Umweltausschusses ENVI gefolgt und hat die Verschiebung des EU-ETS 2 auf 2028 beschlossen. Der formale Beschluss im Rat ist noch ausständig, wird jedoch noch in diesem Jahr erwartet.

Ausblick

Da das Inkrafttretensdatum des EU-ETS 2 um ein Jahr nach hinten verschoben wird, wird auch die Überführungsphase des NEHG um ein Jahr verlängert. Der NEHG wird daher mit der endgültigen Überführung in den EU-ETS 2 mit 31. Dezember 2027 auslaufen.

Für weitere umfassende Informationen und Beratung zum EU-ETS 2 und NEHG stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns für spezifische Fragen zu kontaktieren!

PwC News direkt ins E-Mail Postfach

Newsletter abonnieren

Folgen Sie uns

Pflichtfelder sind mit Sternchen markiert(*)

Mit dem Klick auf „Senden“ bestätige ich, die Datenschutzerklärung und die vertrauliche Verwendung meiner Daten zur Kenntnis genommen zu haben. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, die zugesandten Informationen durch eine E-Mail über die Kontaktseite abzubestellen.

Hide