Mit Einführung des Public CbCR (länderbezogener Ertragsteuerinformationsbericht) im Jahr 2025 beginnt in Österreich eine neue Ära der Steuertransparenz. Das am 17. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte CBCR-Veröffentlichungsgesetz (CBCR-VG), setzt die Richtlinie (EU) 2021/2101 zur Änderung der der EU-Bilanzrichtlinien in nationales Recht um. Die am 2. Dezember 2024 veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2024/2952 legt ein gemeinsames Muster und elektronische Berichtsformate für das Public CbCR fest. Dieser Artikel fasst die wesentlichen Aspekte des CBCR-VG zusammen und beschreibt die Schritte, die Unternehmen ergreifen müssen, um compliant zu sein, Risiken zu minimieren und Chancen im Zusammenhang mit der erhöhten Transparenz zu nutzen.
Public CbCR stellt eine grundlegende Änderung in der Unternehmenssteuertransparenz dar. Im Gegensatz zu den bisherigen Offenlegungen und Erklärungen, die ausschließlich an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, wird der Ertragsteuerinformationsbericht einer breiten Öffentlichkeit (u.a. Steuerbehörden, Investoren, Analysten, Medien bzw der Öffentlichkeit im Allgemeinen) zugänglich gemacht. Diese erhöhte Transparenz birgt Reputationsrisiken aber auch strategische Chancen in sich. Unternehmen müssen nicht nur die Richtigkeit und Compliance sicherstellen, sondern auch proaktiv den potenziellen Einfluss auf die öffentliche Wahrnehmung managen.
Das CBCR-VG verpflichtet bestimmte Unternehmen in Österreich dazu, einen „Ertragsteuerinformationsbericht“ zu veröffentlichen, um die Transparenz zu erhöhen und die öffentliche Kontrolle über die Steuerpraktiken multinationaler Unternehmen zu ermöglichen. Die Regelung richtet sich an Kapitalgesellschaften und eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Österreich sowie an inländische Zweigniederlassungen von Rechtsträgern, die nicht dem Recht eines EU/EWR-Staates unterliegen, aber über eine Rechtsform verfügen, die mit einer in Anhang I Bilanzrichtlinie genannten Formen vergleichbar ist.
Die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung des Public CbCR tritt für alle Geschäftsjahre, die nach dem 21. Juni 2024 beginnen, in Kraft. Für kalendergleiche Geschäftsjahre ist somit erstmals ein Public CbCR für das Jahr 2025 zu veröffentlichen. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Public CbCR besteht für oberste Mutterunternehmen mit Sitz in Österreich bei einem konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Zudem können mittelgroße oder große österreichische Tochtergesellschaften von Nicht-EU/EWR-Muttergesellschaften sowie Zweigniederlassungen (bei Überschreiten eines Umsatzes von über 10 Millionen Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren) berichtspflichtig werden. Unternehmen sollten daher frühzeitig ihre Berichtspflichten bzw das Bestehen von allfälligen Befreiungen von der Berichtspflicht prüfen, um die Compliance effektiv zu managen. Weitere detaillierte Informationen dazu finden Sie im vorherigen Newsletter.
Laut Vorblatt des Ministerialentwurfs sind in Österreich ca. 82 oberste Mutterunternehmen und unverbundene Unternehmen verpflichtet einen Public CbCR zu erstellen und zu veröffentlichen. Laut Schätzungen werden zusätzlich etwa 40 Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen berichtspflichtig werden, was die Gesamtzahl auf ungefähr 120 Unternehmen erhöht. Angesichts der möglichen Auswirkungen sollten Unternehmen proaktiv Schritte unternehmen, um das Bestehen einer Verpflichtung zu prüfen und mögliche öffentliche Reaktionen zu antizipieren.
Der Bericht kann auf Deutsch oder Englisch erstellt und veröffentlicht werden. Im Begutachtungsentwurf war noch vorgesehen, dass in Österreich ansässige oberste Mutterunternehmen („UPE“ - Ultimate Parent Entity) und unverbundene Unternehmen verpflichtet sind, ihre Berichterstattung in deutscher Sprache zu verfassen. Unternehmen sollten die Sprachwahl im Hinblick auf Auswirkungen auf die Klarheit, externe Interpretation und Compliance-Risiken prüfen.
Die Durchführungsverordnung 2024/2952 setzt fest:
Da die neue Berichterstattungsstruktur ab 1. Januar 2025 zur Anwendung gelangt, müssen Unternehmen entsprechende Berichtssysteme implementieren, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Unternehmen, die in Jurisdiktionen gemäß Anhang I oder II der EU-Liste der nicht kooperativen Länder ansässig sind, müssen für diese getrennte Daten offenlegen. Die aktuelle Liste beinhaltet:
Falls Unternehmen in diesen Jurisdiktionen ansässig sind, muss eine Datensegmentierung und Offenlegung sichergestellt werden, um Compliance-Risiken und möglichen Reputationsschäden vorzubeugen.
PwC Österreich unterstützt bei der Anpassung von OECD CbCR-Daten an die Anforderungen des Public CbCR und der elektronischen Offenlegung in Österreich.
PwC Österreich bietet umfangreiche Beratung an:
PwC Österreich unterstützt bei der Bewertung, Dokumentation und Verteidigung einer verzögerten Veröffentlichung.
Angesichts der Möglichkeit des Heranziehens der vollständigen OECD CbCR-Daten können berichtspflichtige Unternehmen von der Verwendung desselben Berichterstattungsrahmens unter beiden CbCR-Regimen profitieren. Darüber hinaus sollte – unter Berücksichtigung potenzieller Vorteile und Risiken – überlegt werden die der Öffentlichkeit präsentierten Steuerinformationen in einen Kontext zu setzen.
Zusätzliche Offenlegungen können:
Allerdings können zusätzliche Offenlegungen:
PwC Österreich kann Unternehmen dabei helfen, die Vorteile und Risiken zusätzlicher Offenlegungen strategisch zu bewerten und sicherzustellen, dass diese mit den allgemeinen Transparenzzielen übereinstimmen.
Da der Public CbCR nun fest im österreichischen Recht verankert ist, müssen Unternehmen ehestmöglich Schritte unternehmen, um Compliance sicherzustellen und die Risiken einer Veröffentlichung derartiger Daten proaktiv zu managen.
Die Durchführungsverordnung verlangt XHTML und iXBRL für strukturierte Offenlegungen. Unternehmen sollten:
PwC Österreich bietet fachkundige Unterstützung bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und hilft Unternehmen dabei, nicht nur den Compliance-Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch den Public CbCR als Werkzeug für das Management der öffentlichen Wahrnehmung, den Aufbau des Vertrauens von Interessengruppen und die Stärkung der Unternehmensführung zu nutzen. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Unterstützung, um Ihre Berichterstattungsstrategie mit den regulatorischen Anforderungen in Einklang zu bringen.
Verfasst von: Florian Egner