Entlastungsmaßnahmen vom NEHG für das Jahr 2024 – Antrag jetzt stellen!

Entlastungsmaßnahmen vom NEHG für das Jahr 2024 – Antrag jetzt stellen!
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  • 13 May 2025

Wie in unserem Newsletter "Entlastungsmaßnahmen vom NEHG für energieintensive Betriebe und Carbon Leakage" im Oktober 2024 erwähnt, besteht für energieintensive Betriebe und solche, die von Carbon Leakage betroffen sind, die Möglichkeit eine Entlastung von der NEHG-Abgabe im NEIS (Nationales Emissionszertifikatehandel Informationssystem) zu beantragen. Energieintensive Betriebe können eine Entlastung von 45% erhalten, während Betriebe in einem Carbon Leakage gefährdeten Wirtschaftszweig zwischen 65% und 95% entlastet werden können.

Die gewährte Entlastung muss in Klimaschutzmaßnahmen investiert werden (Reinvestitionserfordernis). Für das Jahr 2024 ist dabei letztmalig der verringerte Prozentsatz von mind. 50% anwendbar, ab 2025 ist eine Reinvestition von mind. 80% erforderlich.

Die Antragsfrist für das Entlastungsjahr 2024 erstreckt sich vom 1. Mai 2025 bis zum 30. Juni 2025. Für die Antragstellung ist ein Prüfvermerk eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters erforderlich. Zögern Sie daher nicht uns zu kontaktieren. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung.

Nähere Details über Förderungen und Forschungsprämien finden Sie auf unserer Website.

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