Im Oktober 2024 kam es durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 zu einer Änderung im Umsatzsteuergesetz. Zudem haben die Europäische Kommission und der Rat eine Änderung bei der EU-Entwaldungsverordnung beschlossen.
Die Umsatzgrenze für die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerbefreiung wird mit Wirkung ab 1. Jänner 2025 von EUR 42.000 auf EUR 55.000 angehoben.
Auf Vorschlag der Europäischen Kommission hat der Rat beschlossen, dass das Datum des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung auf 31. Dezember 2025 verschoben werden soll. Offen ist noch der Beschluss des Europäischen Parlaments.