Türkei: voraussichtlich Hochinflationsland nach IAS 29

08/04/22

IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ wird sehr wahrscheinlich auf Unternehmen mit einer funktionalen Währung in Türkischen Lira für Jahres- und Zwischenabschlüsse, die am oder nach dem 30. Juni 2022 enden, anwendbar sein.

Seit Anfang des Jahres 2021 ist die Inflation in der Türkei signifikant gestiegen. Aufgrund des aktuellen globalen Wirtschaftsumfelds wird erwartet, dass die Inflation im Land künftig noch weiter steigen wird. Qualitative Indikatoren, wie die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage und Devisenkontrollen bestätigen ebenfalls die Erwartung, dass die Türkei ein Hochinflationsland sein wird. Es wird daher erwartet, dass die Türkei für (Zwischen-)Berichtsperioden, die am oder nach dem 30. Juni 2022 enden, als Hochinflationsland nach IAS 29 zu betrachten ist.

Für alle Unternehmen, die in der Währung eines Hochinflationslandes berichten, ist IAS 29 vom Beginn der Berichtsperiode anzuwenden, in der Hochinflation herrschte (IAS 29.4). Daher sollten sich alle Unternehmen mit einer funktionalen Währung in Türkischen Lira darauf vorbereiten, IAS 29 demnächst anwenden zu müssen. IAS 29 sollte so angewendet werden, als ob die Türkei schon immer hyperinflationär gewesen wäre. Der Abschluss eines Unternehmens, dessen funktionale Währung die Türkische Lira ist, ist dabei an die aktuelle Kaufkraft am Ende der Berichtsperiode anzupassen. Transaktionen des Jahres 2022 und nicht-monetäre Posten sind am Ende der Berichtsperiode umzurechnen, um den am Stichtag aktuellen Preisindex widerzuspiegeln. Dies gilt grundsätzlich auch für dargestellte Vergleichszahlen, da IAS 29 so anzuwenden ist, als ob die Volkswirtschaft schon immer hyperinflationär gewesen wäre (siehe jedoch weiter unten den Fall der Umrechnung einer hyperinflationären Tochter in eine nicht-hyperinflationäre Berichtswährung) . Unternehmen sind jedoch nicht verpflichtet, eine zusätzliche Bilanz zu Beginn der vorangegangenen Periode vorzulegen.

Für Konzerne, die Tochtergesellschaften mit Türkischen Lira als funktionale Währung haben, gilt jedoch IAS 21.43. Dies erfordert, dass der Abschluss eines Tochterunternehmens, das als funktionale Währung diejenige eines Hochinflationslandes hat, gemäß IAS 29 angepasst werden muss, bevor er in den Konzernabschluss einbezogen wird. Vergleichsbeträge, die zuvor in einer stabilen Währung ausgewiesen wurden, werden dabei aber nicht angepasst.

Unternehmen sind nicht verpflichtet, IAS 29 auf Berichtsperioden mit Abschlussstichtagen bis einschließlich 31. März 2022 anzuwenden. Dies gilt unabhängig davon, wann die Genehmigung des Abschlusses zur Veröffentlichung erfolgt. Wird die funktionale Währung eines Unternehmens oder bei einem Konzern eines Tochterunternehmens nach dem Ende der Berichtsperiode, jedoch vor Genehmigung des Abschlusses zur Veröffentlichung hochinflationär, ist dies ein nicht zu berücksichtigendes Ereignis nach IAS 10. Angabepflichten nach IAS 10.21 in Bezug auf die erwarteten Effekte sind jedoch zu beachten.

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Hans Hartmann

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Ulf Kühle

Ulf Kühle

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