IASB veröffentlicht Änderungen zu IFRS 16

07/10/22

Am 22. September 2022 hat das IASB eine Änderung zu IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ veröffentlicht. Die Änderung betrifft die Folgebewertung einer Leasingverbindlichkeit bei einer Sale-and-Leaseback-Transaktion.

Für die Erstbewertung von Leasingverbindlichkeiten aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen enthält der IFRS 16 zwar konkrete Anforderungen; es bestand jedoch ein Bedarf an mehr Klarheit über die Folgebewertung dieser Verbindlichkeiten.

Die Änderungen erfordern eine Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten aus einer Sale-and-Leaseback Transaktion in der Weise, dass kein Gewinn bzw. Verlust in Bezug auf das zurückbehaltene Nutzungsrecht erfasst wird. Leasinggeschäfte, die nicht als Sale-and-Leaseback-Geschäfte zu klassifizieren sind, bleiben von dieser Änderung unberührt.

Zum besseren Verständnis wurden auch illustrative Beispiele veröffentlicht.

Diese neuen Vorgaben sind vorbehaltlich EU Endorsement ab dem 1. Jänner 2024 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist jedoch zulässig, sofern diese Tatsache offengelegt wird.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

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