Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die gemeinsamen europäischen Enforcement-Schwerpunkte (ECEP) für die Unternehmensberichterstattung 2025 veröffentlicht. Die Schwerpunkte für 2025 konzentrieren sich auf verschiedene Aspekte der Unternehmensberichterstattung und umfassen drei Hauptbereiche: IFRS-Finanzberichte, Nachhaltigkeitsberichte und Berichte im Europäischen Einheitsformat (ESEF).
Die ESMA hebt hervor, dass geopolitische Risiken und Unsicherheiten – wie der anhaltende Krieg in der Ukraine, Spannungen im Nahen Osten und zunehmende Handelskonflikte – weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung haben. Im Fokus stehen:
Die ESMA betont die Bedeutung einer konsistenten und unternehmensspezifischen Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8:
2025 haben große Unternehmen („Wave 1”) erstmalig Nachhaltigkeitsberichte unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aufgestellt. Die ESMA hebt hervor, dass die Wesentlichkeitsanalyse (doppelte Wesentlichkeit) das zentrale Filterkriterium für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist. Unternehmen sollen ihre Methodik, die verwendeten Datenquellen, die Einbindung von Stakeholdern und die Schwellenwerte für die Bestimmung wesentlicher Themen transparent offenlegen. Die ESMA erwartet von den Emittenten außerdem Transparenz darüber, wie sie die Bruttoauswirkungen (d. h. vor Berücksichtigung etwaiger Präventions-, Minderungs- oder Abhilfemaßnahmen) in ihrem Wesentlichkeitsbewertungsprozess berücksichtigt haben.
Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse müssen klar mit der Strategie und dem Geschäftsmodell verknüpft werden.
Die Nachhaltigkeitserklärung muss denselben Konsolidierungskreis wie der Konzernabschluss abdecken und auch Informationen zur Wertschöpfungskette enthalten. Die ESMA empfiehlt eine klare, strukturierte und benutzerfreundliche Darstellung unter Einhaltung der Mindestgliederung in Allgemein, Umwelt, Soziales und Governance und fordert Transparenz bei etwaigen Einschränkungen des Berichtsumfangs. Querverweise und digitale Verlinkungen sollen die Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit erhöhen.
In einem dritten Schwerpunkt fokussiert sich die ESMA-Bekanntmachung auf die ESEF-Berichterstattung, die verschiedenen Fehlerquellen bei der Kapitalflussrechnung aufweise.
Zusätzlich weist die ESMA weiterhin – wie in den vergangenen Jahren – auf das Erfordernis von Konsistenz und notwendigenfalls Konnektivität zwischen Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung hin.
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