ESMA Prüfungsschwerpunkte 2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die gemeinsamen europäischen Enforcement-Schwerpunkte (ECEP) für die Unternehmensberichterstattung 2025 veröffentlicht. Die Schwerpunkte für 2025 konzentrieren sich auf verschiedene Aspekte der Unternehmensberichterstattung und umfassen drei Hauptbereiche: IFRS-Finanzberichte, Nachhaltigkeitsberichte und Berichte im Europäischen Einheitsformat (ESEF).

IFRS-Finanzberichte

Geopolitische Risiken und Unsicherheiten

Die ESMA hebt hervor, dass geopolitische Risiken und Unsicherheiten – wie der anhaltende Krieg in der Ukraine, Spannungen im Nahen Osten und zunehmende Handelskonflikte – weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensberichterstattung haben. Im Fokus stehen:

  • Wertminderungen und Abschreibungen: Unternehmen müssen prüfen, ob volatile Preise, Handelsbeschränkungen oder gestiegene Transportkosten zu Wertminderungen von Vorräten oder anderen Vermögenswerten führen. Die zugrunde liegenden Annahmen und deren Änderungen sind transparent offenzulegen.
  • Latente Steueransprüche: Die Werthaltigkeit latenter Steueransprüche ist angesichts unsicherer Ertragsaussichten kritisch zu hinterfragen und zu dokumentieren.
  • Umsatzrealisierung: Änderungen bei Vertragsbedingungen oder Kosten (zB durch neue Zölle) können die Umsatzrealisierung beeinflussen. Unternehmen müssen entsprechende Anpassungen und deren Auswirkungen offenlegen.
  • Weitere Themen wie Rückstellungen für Restrukturierungskosten und die Auswirkungen geopolitischer Ereignisse auf die Bewertung und das Risikoprofil einiger von Emittenten gehaltener Finanzinstrumente.

Segmentberichterstattung

Die ESMA betont die Bedeutung einer konsistenten und unternehmensspezifischen Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8:

  • Identifikation und Aggregation: Die Kriterien zur Identifikation und Aggregation von Segmenten müssen nachvollziehbar und konsistent dargestellt werden. Änderungen aufgrund geopolitischer oder klimabezogener Entwicklungen sind zu erläutern.
  • Offenlegung von Umsätzen und Aufwendungen: Wesentliche Erträge und Aufwendungen für berichtspflichtige Segmente sind detailliert offenzulegen, auch wenn sie nicht als außergewöhnlich gelten.
  • Geografische Angaben und Hauptkunden: Angaben zu Umsätzen nach Regionen und zu Hauptkunden gewinnen vor dem Hintergrund globaler Unsicherheiten an Bedeutung.

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wesentlichkeitsüberlegungen nach ESRS

2025 haben große Unternehmen („Wave 1”) erstmalig Nachhaltigkeitsberichte unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) aufgestellt. Die ESMA hebt hervor, dass die Wesentlichkeitsanalyse (doppelte Wesentlichkeit) das zentrale Filterkriterium für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ist. Unternehmen sollen ihre Methodik, die verwendeten Datenquellen, die Einbindung von Stakeholdern und die Schwellenwerte für die Bestimmung wesentlicher Themen transparent offenlegen. Die ESMA erwartet von den Emittenten außerdem Transparenz darüber, wie sie die Bruttoauswirkungen (d. h. vor Berücksichtigung etwaiger Präventions-, Minderungs- oder Abhilfemaßnahmen) in ihrem Wesentlichkeitsbewertungsprozess berücksichtigt haben.

Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse müssen klar mit der Strategie und dem Geschäftsmodell verknüpft werden.

Umfang und Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Nachhaltigkeitserklärung muss denselben Konsolidierungskreis wie der Konzernabschluss abdecken und auch Informationen zur Wertschöpfungskette enthalten. Die ESMA empfiehlt eine klare, strukturierte und benutzerfreundliche Darstellung unter Einhaltung der Mindestgliederung in Allgemein, Umwelt, Soziales und Governance und fordert Transparenz bei etwaigen Einschränkungen des Berichtsumfangs. Querverweise und digitale Verlinkungen sollen die Lesbarkeit und Nachvollziehbarkeit erhöhen.

Sonstige angeführte Themen

In einem dritten Schwerpunkt fokussiert sich die ESMA-Bekanntmachung auf die ESEF-Berichterstattung, die verschiedenen Fehlerquellen bei der Kapitalflussrechnung aufweise.

Zusätzlich weist die ESMA weiterhin – wie in den vergangenen Jahren – auf das Erfordernis von Konsistenz und notwendigenfalls Konnektivität zwischen Finanzberichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung hin.

 

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Partner, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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