ESMA Prüfungsschwerpunkte 2024

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die gemeinsamen europäischen Enforcement-Schwerpunkte (ECEP) für die Unternehmensberichterstattung veröffentlicht. Die Schwerpunkte für 2024 konzentrieren sich auf verschiedene Aspekte der Unternehmensberichterstattung und umfassen drei Hauptbereiche: IFRS-Finanzberichte, Nachhaltigkeitsberichte und Berichte im Europäischen Einheitsformat (ESEF).

IFRS-Finanzberichte

Liquiditätsüberlegungen

Die ESMA betont die Bedeutung der Offenlegung von Liquiditätsrisiken und -maßnahmen in drei Hauptbereichen. Von besonderer Bedeutung ist eine transparente Berichterstattung über sog. Supply Chain Finance-Vereinbarungen (auch bekannt als Reverse Factoring), um ein klares Bild der Liquiditätslage eines Emittenten zu vermitteln. Darunter fallen detaillierte Angaben zu den Bedingungen solcher Vereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Finanzberichte. Weiters nennt die ESMA auch die neuen Angabepflichten gemäß IAS 1 und IFRS 7 über Verbindlichkeiten mit Covenants. In Bezug auf die Kapitalflussrechnungen weist ESMA auf die folgenden Anforderungen hin, die nachweislich häufige Fehlerquellen darstellen:

  • Bruttoausweis von Zahlungsmittelflüssen
  • Nicht zahlungswirksame Transaktionen
  • Einstufung und Ausweis von Bankkrediten

Diese Angaben sollen ein klares Verständnis der Liquiditätsrisiken und der finanziellen Lage der Emittenten sicherstellen.

Bilanzierungsmethoden, Ermessensentscheidungen und wesentliche Schätzungen

Die ESMA betont, dass die Angaben zu wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und Quellen von Schätzungsunsicherheiten unternehmensspezifisch und konsistent mit anderen Informationen im Abschluss sein sollten. Emittenten sollen die Ermessensentscheidungen, die sich am stärksten auf die im Abschluss ausgewiesenen Beträge auswirken, sowie die Annahmen über die Zukunft und andere wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten berücksichtigen und offenlegen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Beurteilung der Beherrschung eines Unternehmens zu richten, im Hinblick auf die Anforderungen des IFRS 12.7-.9 sowie auf Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden hinsichtlich IFRS 15.120, da hierfür häufig erhebliche Ermessensentscheidungen erforderlich sind.

Nachhaltigkeitsberichte

Der Schwerpunkt betont die Bedeutung gründlicher Wesentlichkeitsüberlegungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Es wird hervorgehoben, dass ”umfassende Transparenz” zur Wesentlichkeitsanalyse, einschließlich der Einbindung von Interessengruppen und der Nachhaltigkeits-Due-Diligence, erforderlich sind. Die ESMA betont, dass der Nachhaltigkeitsbericht denselben Berichtsrahmen wie die Finanzberichte abdecken und Informationen zur Wertschöpfungskette enthalten muss. Darüber hinaus werden die Angaben gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung einen Schwerpunkt bilden.

Der abschließende Schwerpunkt behandelt die Prioritäten im Zusammenhang mit der ESEF-Berichterstattung für 2024 und gibt Hinweise auf häufige Fehler.

Zuletzt führt die ESMA einige allgemeine Überlegungen und Erinnerungen, die für die Erstellung, Prüfung und Überwachung von Jahresberichten relevant sind. Unter anderem wird die Notwendigkeit betont, Konsistenz und Querverbindung (d.h. Connectivity) zwischen den in den Finanzberichten enthaltenen Informationen zu Klimarisiken und -chancen und den Informationen im Nachhaltigkeitsbericht sicherzustellen. Weitere Überlegungen befassen sich mit der ESEF-Berichterstattung, alternativen Leistungskennzahlen (APMs) sowie Nachhaltigkeit und Finanzberichterstattung.

Die von ESMA festgelegten ECEP 2024 bieten somit einen umfassenden Rahmen zur Verbesserung der Qualität und Transparenz der Unternehmensberichterstattung. Inwieweit die FMA spezifische Schwerpunkte für Österreich setzt, bleibt abzuwarten.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Partner, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

Folgen Sie uns