Prüfung des Konzernabschlusses im ESEF-Format als sonstige Prüfung

16/04/20

Unternehmen, die ihre Wertpapiere auf regulierten Märkten innerhalb der EU handeln, müssen ihre Jahresfinanzberichte ab dem 01. Jänner 2020 in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) veröffentlichen. Darin enthaltene Konzernabschlüsse, die nach IFRS aufgestellt werden, müssen zudem unter Verwendung des iXBRL-Formats (Inline eXtensible Business Reporting Language) auf Basis einer einheitlichen ESEF-Taxonomie ausgezeichnet (“getagged”) werden. Dies soll die Transparenz und Vergleichbarkeit der Abschlüsse für Analysten und Investoren erhöhen.

Grundlage und Vorgehensweise für die Prüfung der Überleitung von Konzernabschlussdaten in das ESEF-Format (Tagging) durch einen Wirtschaftsprüfer wird aktuell auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten diskutiert. 

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) veröffentlichte am 5. März 2020 die Information, dass die Arbeitsgruppe Prüfung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision auf Basis der österreichischen Rechtslage festgehalten hat, dass die Prüfung der Überleitung und des sogenannten “Taggings” als sonstige Prüfung entsprechend ISAE 3000 sowie dem Fachgutachten über die Durchführung von sonstigen Prüfungen (KFS/PG 13) einzustufen ist. Aus diesem Grund ist mit dem Abschlussprüfer ein gesonderter Prüfungsauftrag mit eigener Berichterstattung über das Ergebnis der Prüfung zu vereinbaren.

Veröffentlichung der KSW:

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