EFRAG: Verbesserung der Berichterstattung über "immaterielle Werte"

29/09/21

Aufgrund der stark zunehmenden Bedeutung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte (intangibles) und der Diskrepanz zwischen ihrer bilanziellen Erfassung und der Erfassung von erworbenen immateriellen Vermögenswerten steht die Berichterstattung über sie immer wieder in der Diskussion.

 

Die EFRAG hat Ende August 2021 ein neues Diskussionspapier veröffentlicht. In ihm werden mögliche neue Ansätze für eine verbesserte Berichterstattung zu „immateriellen Werten“ (intangibles) vorgestellt. Immaterielle Werte i.S.d. Diskussionspapiers sind dabei umfassender als immaterielle Vermögenswerte (intangible assets) nach geltenden IFRS definiert. Das Diskussionspapier spricht von „intangible sources of possible economic benefits other than financial assets“ und umfasst somit auch immaterielle Quellen möglichen wirtschaftlichen Nutzens, die nicht alle Ansatzvoraussetzungen des IAS 38 erfüllen und somit auch nicht zwingend vom Unternehmen kontrolliert werden müssen.

Betrachtet werden ausschließlich immaterielle Werte, die von Unternehmen im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeiten genutzt werden, nicht solche, die ggf. zu Anlagezwecken gehalten werden. Auch liegt der Fokus der diskutierten Ansätze einzig auf der Finanzberichterstattung, d.h. der Frage, ob Informationen für die primären Adressaten der Finanzberichte entscheidungsnützlich sind. Die EFRAG ist sich aber sehr wohl der Verbindung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung in diesem Zusammenhang bewusst (finanzielle versus Nachhaltigkeits-Auswirkungen). Überlegungen hierzu sollen jedoch späteren Diskussionen vorbehalten bleiben.

Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden bis zum 30. Juni 2022 erbeten.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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