Die Anforderungen an die fachliche Qualifikation und Eignung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen bei Kreditinstituten und Finanzholdinggesellschaften steigen stetig. Das bedeutet: Neben robusten internen Prozessen sind laufende Schulung und gezielte Weiterbildung unverzichtbar.
Während die Fit & Proper-Anforderungen bisher primär in den Leitlinien der ESAs[1] sowie der nationalen Aufsichtsbehörden – in Österreich der FMA[2] – detailliert sind, bringt die CRD VI nun auch auf gesetzlicher Ebene detaillierte Regelungen zur Eignungsbeurteilung, die für einen höheren Harmonisierungsgrad in der EU sorgen sollen.
Die Hauptverantwortung für die Eignung des betroffenen Personenkreises liegt beim Kreditinstitut selbst. Es muss sicherstellen, dass Geschäftsleiter, Aufsichtsratsmitglieder und Inhaber von Schlüsselfunktionen jederzeit die gesetzlichen Kriterien und Anforderungen erfüllen, und vor deren Bestellung und anschließend in regelmäßigen Abständen deren Eignung beurteilen.
Das erfordert die Implementierung der entsprechenden Prozesse, deren Dokumentation (insbesondere in einer Fit & Proper Richtlinie) sowie die laufende Anpassung an neue Vorgaben wie die CRD VI und konkretisierende Vorgaben durch RTS oder behördliche Leitlinien der ESAs bzw der FMA.
Bei Neubestellungen sind zudem die behördlichen Anzeige- bzw Antragspflichten fristgerecht zu erfüllen.
Die Einhaltung der Eignungsanforderungen wird von der FMA überwacht. Neu bestellte Funktionsträger können zu einem Fit & Proper-Hearing eingeladen werden, in dem die Aufsichtsbehörde deren persönliche Eignung und fachliche Qualifikation prüft.
Wir unterstützen Sie umfassend in allen Fit & Proper-Belangen. Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere:
Unser Schulungs- und Beratungsangebot richtet sich neben Kreditinstituten und Finanzholdinggesellschaften auch an Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister und weitere beaufsichtigte Finanzunternehmen.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
[1] ESAs Guidelines on the assessment of suitability of members of the management body and key function holders under Directive 2013/36/EU and Directive 2014/65/EU (EBA/GL/2021/06).
[2] FMA-Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen (FMA Fit & Proper Rundschreiben).