Die Europäische Union hat mit der neuen EU-Verordnung (EU) 2024/886 über Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) einen entscheidenden Schritt in Richtung eines modernen, sicheren und effizienteren Zahlungsverkehrsraums getan. Ziel ist es, Instant Payments im SEPA-Raum zum Standard zu machen – für alle zugänglich, sicher und bezahlbar. Damit müssen künftig Zahlungen innerhalb von 10 Sekunden auf das Empfängerkonto eingehen.
Die Verordnung ist am 8. April 2024 in Kraft getreten und ändert damit die SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 und die Verordnung (EU) über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union. Es soll die strukturelle und preisliche Gleichstellung von Instant Payments mit normalen SEPA-Überweisungen erfolgen.
Banken- und Kreditinstitute werden verpflichtet, über alle Schnittstellen hinweg Instant Payments anzubieten, über die sie auch klassische SEPA-Überweisungen anbieten. Bieten Banken SEPA-Sammelüberweisungen an, müssen sie künftig auch Sammelüberweisungen für Instant Payments anbieten. Außerdem dürfen für Instant Payments künftig keine höheren Entgelte als für klassische SEPA-Überweisungen verlangt werden.
Der zentrale Bestandteil dieser Verordnung ist, dass alle in der EU tätigen Zahlungsdienstleister Instant Payments anbieten müssen. Für Banken bedeutet dies, dass sie das Produkt „Instant Payment“ unternehmensweit implementieren und ganzjährig rund um die Uhr (24/7/365) verfügbar machen müssen.
Diese Verpflichtung gilt sowohl für den Empfang als auch für das Auslösen (Versenden) von Instant Payments – jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten:
- Die Pflicht zum Empfang tritt früher in Kraft (z. B. ab Januar 2025 für Euro-Länder),
- die Pflicht zum Auslösen folgt später (z. B. ab Oktober 2025 für Euro-Länder).
Ein zentrales Anliegen der Regulierung ist die Kostenneutralität von Echtzeitüberweisungen. Die Entgelte für eine Echtzeitzahlung dürfen nicht höher sein als die Gebühren, die der Zahlungsdienstleister für eine konventionelle SEPA-Überweisung desselben Typs verlangt. Diese Regelung soll den Anreiz erhöhen, Instant Payments als vollwertige Alternative zu nutzen.
Zur Vermeidung von Fehlüberweisungen und potenziellem Betrug schreibt die Verordnung die Einführung einer kostenlosen Verifizierungsfunktion (Empfängerüberprüfung) vor. Der Name des Empfängers wird mit der IBAN abgeglichen. Bei Abweichungen wird der Auftraggeber informiert und kann die Überweisung ablehnen oder freigeben. Dieser Service muss von den Banken kostenfrei angeboten werden.
Zur Erleichterung der Transaktionsverarbeitung und um die Durchführung von Echtzeitüberweisungen innerhalb von Sekunden überhaupt zu ermöglichen, legt die SEPA-VO neue Vorgaben für die Überprüfung gegen EU-Sanktionslisten fest. Statt jede einzelne Überweisung gesondert zu prüfen, sind Zahlungsdienstleister, die Echtzeitüberweisungen anbieten, verpflichtet, ihren Kundenstamm unverzüglich nach Inkrafttreten einer neuen gezielten finanziellen restriktiven Maßnahme und mindestens einmal pro Kalendertag gegen einschlägige Sanktionslisten (z. B. EU – Consolidated Financial Sanctions List) zu screenen. In der Praxis kann diese Anforderung Institute vor Herausforderungen stellen, weil an sieben Tagen pro Woche ein tagesaktuelles Screening durchgeführt werden muss – inklusive Bearbeitung möglicher Treffer (Hits).
Die Instant Payment Verordnung sieht eine gestaffelte Einführungspflicht für Instant Payments vor, abhängig von:
Kategorie | Empfang Sofortüberweisungen |
Versand Sofortüberweisungen |
Zahlungsdienstleister in Euro-Ländern |
bis 9. Januar 2025 | bis 9. Oktober 2025 |
Zahlungsdienstleister in Nicht-Euro-Ländern | bis 9. Januar 2027 | bis 9. Juli 2027 |
Zahlungsinstitute & E-Geld-Institute in Euro-Ländern |
bis 9. April 2027 | bis 9. April 2027 |
Zahlungsinstitute & E-Geld-Institute in Nicht-Euro-Ländern |
bis 9. April 2027 | bis 9. Juli 2027 |
Nicht-Euro-Konten von Zahlungsdienstleistern in Nicht-Euro-Ländern außerhalb Geschäftszeiten | - | bis 9. Juni 2028 |
Die Umsetzung der Instant Payment Verordnung erfordert von Banken und anderen Zahlungsdienstleistern weitreichende Anpassungen – sowohl auf technischer als auch auf prozessualer Ebene.
Mit der neuen Verordnung zur Einführung von Instant Payments setzt die EU einen klaren Impuls für einen schnelleren, sichereren und inklusiveren Zahlungsverkehr. Für Banken und andere Finanzdienstleister bedeutet dies nicht nur eine technische Anpassung, sondern auch einen Paradigmenwechsel in Richtung Echtzeitzahlungsinfrastruktur.
Christian Kurz
Christina-Maria Pichler
Martina Madleniger