Nicht selten haben im Finanzsektor Banken und andere Betroffene für negative Schlagzeilen aufgrund unzureichender Vorbereitung gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesorgt. Mangelnde Maßnahmen sind teils auf existierende Lücken in den gesetzlichen Vorschriften zurückzuführen. Laut Europol steht rund 1% des jährlichen BIP der Union mit verdächtigen Finanzaktivitäten im Zusammenhang.
Um diese Mängel zu beheben, hat die Europäische Kommission im Juli 2021 ein legislatives Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (“EU-AML-Paket”) geschnürt. Die ergriffene Initiative der Kommission soll dazu dienen, den bestehenden Anwendungsbereich bezüglich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erweitern und existierende Schlupflöcher zu schließen. Des Weiteren sollte das EU-AML-Paket die divergierende Umsetzung und den Umgang der Geldwäschebestimmungen in der EU beseitigen und eine einheitliche Bekämpfung von Geldwäsche in der Union sicherstellen.
Das EU-AML-Paket umfasst insgesamt vier Legislativvorschläge: (i) eine Verordnung zur Schaffung einer EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung; (ii) das EU “Single Rulebook”, eine Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; (iii) die sechste Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und (iv) eine überarbeitete Fassung der Geldtransferverordnung.
Das EU-AML-Paket soll nach dem aktuellen Kenntnisstand bis Ende 2025 abgeschlossen sein und ab Januar 2026 gelten. Die Neufassung der Geldtransferverordnung soll voraussichtlich bereits ab 2024 gelten.
Welche zukünftigen Entwicklungen müssen Unternehmen beachten?
Während der Vorschlag zur Einrichtung einer zentralen Behörde und die sechste Geldwäscherichtlinie eher auf behördlicher Ebene Änderungen mit sich bringen, bergen die zwei anderen Gesetzesentwürfe neue regulatorische Verpflichtungen für Unternehmen aus dem Finanzsektor.
Der vom Europäischen Parlament verabschiedete Standpunkt zum AML-Paket enthält folgende nennenswerte Inhalte:
I. Das EU “Single Rulebook” – eine neue Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Aktuell werden AML-Vorgaben auf Unionsebene durch eine Richtlinie vorgegeben, die ins nationale Recht übertragen werden muss. Dies führt zu divergierenden Umsetzungen, ob zeitlich oder inhaltlich. Zudem bietet die aktuelle Geldwäscherichtlinie nicht genug Tiefe, um ausreichende Uniformität zu garantieren.
Das „Single Rulebook“ weist darauf hin, dass in der neuen Verordnung gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung direkt anwendbare Vorschriften und Anforderungen an Verpflichtete inkludiert sind, die nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Wesentliche Inhalte umfassen folgende Bestimmungen:
Notwendige Regulierungsstrategien, um neue Vorgaben effektiv zu implementieren
Auch wenn diese noch nicht in konkreten Gesetzen umgesetzt wurden, sollten Verpflichtete damit rechnen, dass in naher Zukunft neue Vorschriften in ihren internen Systemen berücksichtigt werden müssen. Vor diesem Hintergrund erfordert eine korrekte Implementierung ausreichend Vorbereitungszeit, um die richtige regulatorische Strategie zu etablieren. Eine zeitnahe Auseinandersetzung mit den regulatorischen Vorschriften, auch bevor diese in nationale Gesetze umgewandelt werden, erlaubt eine frühzeitige Definition von Maßnahmen und internen Kontrollen, womit sich Unternehmen gegen mögliche Strafen und Geldbußen sowie Skandale absichern können.
Bei der Hinterfragung und Optimierung der Prozesse sollten sowohl aktuelle rechtliche Bestimmungen als auch sich ständig ändernde externe Faktoren und neue Kriminalitätsmuster berücksichtigt werden. Mit unseren AFC Services unterstützen wir Sie bei der Einhaltung Ihrer Verpflichtungen gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Wir können Sie gerne im Themenbereich AFC Regulatorik und Geldwäscheprävention mit folgenden Services unterstützen:
Sie sind an unseren Services interessiert oder haben Fragen? Ihre Ansprechperson von PwC ist gerne für Sie da.
Christina-Maria Pichler
Director, Forensic Services – Anti-Financial Crime, PwC Austria
Tel: +43 699 163 053 21
Martina Madleniger
Senior Managerin, Forensic Services – Anti-Financial Crime, PwC Austria
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