Das neue Jahr beginnt für HR mit einer klaren Botschaft: Transparenz ist kein Trend mehr, sondern Pflicht.
Österreichische Unternehmen kennen Einkommensberichte und Mindestgehaltsangaben in Stellenanzeigen seit Jahren. Mit der Umsetzung der EU‑Entgelttransparenz‑Richtlinie (EU 2023/970) bis 7. Juni 2026 wächst daraus ein durchgängiges System aus Informationsrechten, Reporting, Nachweisen und Sanktionen – und das verlangt nach professioneller Jobarchitektur und objektiver Bewertung von Arbeit.
Seit 2011 müssen Unternehmen mit ≥ 150 Mitarbeitende alle zwei Jahre anonymisierte Einkommensberichte erstellen und den Betriebsrat bzw. Mitarbeitende informieren. Ebenso ist die Angabe des (kollektivvertraglichen) Mindestgehalts in Stellenanzeigen verpflichtend. Diese Maßnahmen waren der erste Schritt Richtung Transparenz. Sie bilden jetzt das Fundament, auf dem das neue Regime aufsetzt.
Die Finalisierung der Umsetzung der EU-Entgelttransparenz-Richtlinie in nationales Recht ist in den letzten Zügen. Aus der Richtlinie selbst lassen sich jedoch schon einige Präzisierungen ableiten. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit bis zum 7. Juni 2026 nutzen, um entsprechende Prozesse zu etablieren.
Diese Eckpunkte entsprechen den Kernvorgaben der EU‑Richtlinie, die für Österreichs Umsetzung den Rahmen setzt – inklusive Vorab‑Gehaltsangaben, Auskunftsrechte, Berichts‑ und Korrekturpflichten sowie Sanktionen.
Die Zeit der „Minimalerfüllung“ ist vorbei. HR wird zum Orchestrator eines End‑to‑End‑Systems: vom Recruiting über Vergütungsdesign, Datenhaushalt, Reporting bis zur Remediation. Technik, Prozess und Kultur müssen ineinandergreifen.
Jobarchitektur als Fundament
Ohne objektive Bewertungslogik droht die Transparenz zu Konflikten zu führen. Definieren Sie jetzt nachvollziehbare Kriterien (Rolle, Verantwortung, Kompetenzniveau, Arbeitsbedingungen) und verankern Sie diese in einer Vergütungsstruktur – inklusive frühzeitiger Beratung mit dem Betriebsrat.
Recruiting neu denken
Stellenausschreibungen brauchen realistische Gehaltsspannen und geschlechtsneutrale Formulierungen. Intern müssen Fristen und Templates stehen, damit die Vorab‑Information an Bewerbende verlässlich erfolgt. Fragen nach der Gehaltshistorie entfallen künftig.
Auskunfts- und Reportingprozesse aufsetzen
Zwei Monate klingen lang – sind es aber nicht, wenn Daten nicht strukturiert vorliegen. Planen Sie ein zentrales Datenmodell, das Grundgehalt, variable Bestandteile, Zulagen und Teilzeit-/Unterjährigkeit sauber abbildet und die Kennzahlen des Entgeltberichts generiert (Durchschnitt/Median, Quartile, Gruppen-Gaps, variable Pay). Denken Sie dabei an DSGVO-Konformität und die interne Bereitstellung an Mitarbeitende/Betriebsrat.
Gemeinsame Entgeltbewertung: vom Befund zur Korrektur
Wenn ein ≥ 5 %‑Gap nicht begründbar ist, müssen Maßnahmen formuliert werden: z. B. Anpassungen von Gehaltsbändern, Korrekturen bei variablen Komponenten, Nachjustierung von Karriere‑ und Einstufungskriterien. Der Prozess ist mitbestimmt und dokumentationspflichtig.
Rechtliche Absicherung & Governance
Die Richtlinie sieht Sanktionen, Beweislast‑Verlagerungen und Schutz vor Benachteiligung vor. Das macht Compliance zu einem echten Risikothema – aber auch zu einem Ritterschlag für gute HR‑Governance. Richten Sie klare Verantwortlichkeiten (HR/Reward/Legal/IT), Schulungen und Audits ein; binden Sie die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei Bedarf ein.
Die EU‑Umsetzungsfrist ist fix, und Österreich bereitet die nationale Umsetzung vor. Unternehmen, die früh beginnen, minimieren Rechts‑ und Reputationsrisiken und gewinnen Employer‑Branding. Pay‑Transparenz ist nicht nur Pflicht, sondern ein Versprechen: faire Chancen, nachvollziehbare Entscheidungen, messbare Fortschritte.
2026 wird das Jahr, in dem Equal Pay nicht mehr nur ein Schlagwort ist, sondern messbar, überprüfbar und einklagbar. Unser Rat: Machen Sie Transparenz zu Ihrem strategischen Ziel – nicht, weil Sie müssen, sondern weil Sie damit Fairness leben, Vertrauen stärken und Talente gewinnen.