ISPG und SAG+: Neue Förderimpulse für energieintensive Unternehmen

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  • 12 Oct 2026

Ministerialentwurf Industriestrompreisgesetz (ISPG) und Änderung Standortabsicherungsgesetz (SAG+)

Kürzlich wurde der Entwurf des neuen Industriestrompreisgesetzes (ISPG) sowie der Änderung des Standortabsicherungsgesetzes (SAG+) in Begutachtung geschickt. Das Maßnahmenpaket soll energie- und handelsintensive Unternehmen entlasten, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken und Investitionen in die Dekarbonisierung unterstützen. Für das Gesamtpaket aus ISPG und SAG+ sind für die Jahre 2027 bis 2029 jeweils 250 Mio. Euro pro Jahr vorgesehen. 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

ISPG - Neuer Industriestrompreis

  • Begünstigte Unternehmen: Das ISPG richtet sich an besonders stromintensive Unternehmen, die nicht oder nur teilweise vom SAG profitieren können, etwa aus der Pharma-, Chemie-, Maschinenbau- oder Lebensmittelbranche und soll rund 400 Unternehmen umfassen.
  • Förderzeitraum und Entlastung: Die Förderung wird für die Jahre 2027 bis 2029 in Form von direkten Zuschüssen gewährt und beträgt bis zu 50 % des Referenzpreises für 50 % des tatsächlichen Stromverbrauchs. Dadurch kann der Strompreis maximal bis zu einem Wert von 50 Euro/MWh (5 Cent/kWh) reduziert werden.
  • Reinvestitionsverpflichtung: Die Förderung soll jährlich rückwirkend ausbezahlt werden und an eine Reinvestitionsverpflichtung in Höhe von mindestens 50 % der gewährten Förderung geknüpft sein. Die Mittel sind in neue oder modernisierte Anlagen zu investieren, die einen messbaren Beitrag zur Senkung der Kosten des Stromsystems leisten, ohne den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu erhöhen.

SAG+ - Erweiterter Ausgleich indirekter CO2-Kosten

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Der Ausgleich indirekter CO2-Kosten soll auf zusätzliche Carbon-Leakage-Sektoren ausgeweitet und über die bisher erfassten Jahre 2025 und 2026 hinaus auf die Jahre 2027 bis 2029 verlängert werden. Dadurch soll sich der Kreis der im Rahmen des SAG+ geförderten Unternehmen nach Angaben der Bundesregierung von derzeit rund 60 auf etwa 120 Betriebe verdoppeln.
  • Reinvestitionsverpflichtung: Auch beim SAG+ sollen 50 % der gewährten Förderung für Investitionen in Energieeffizienz, Dekarbonisierung oder Elektrifizierung eingesetzt werden. Gegenüber dem bisherigen SAG 2025, das eine Reinvestition von 80 % der Förderung vorsieht, wird die Reinvestitionsquote damit reduziert.

Was Sie noch wissen sollten

  • Keine Doppelförderung: Eine Kumulierung von Förderungen nach dem ISPG und dem SAG+ ist für dieselbe Anlage im selben Abrechnungsjahr ausgeschlossen.
  • Beschäftigungsauflage: Nach den vom BMWET kommunizierten Eckpunkten sollen Unternehmen ab einer Förderung von 2 Mio. Euro pro Jahr grundsätzlich mindestens 90 % ihres Personalstands während des jeweiligen Förderzeitraums erhalten. Bei Unterschreiten dieser Schwelle ist eine anteilige Kürzung der Förderung vorgesehen. Bestimmte Abgänge sowie ökonomisch begründete Ausnahmen sollen berücksichtigt werden können. Die konkrete Ausgestaltung soll in Förderrichtlinien festgelegt werden.
  • Energiepreis-Krisenmechanismus: Ergänzend wurde ein Mechanismus für außergewöhnliche Strompreiskrisen angekündigt, der im Bedarfsfall eine unmittelbare Entlastung über die Stromrechnung ermöglichen soll. 

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Unternehmen sollten frühzeitig abklären, ob ihre Tätigkeiten und Anlagen unter die förderfähigen Sektoren fallen und ob sie die allgemeinen Fördervoraussetzungen und Verpflichtungen erfüllen können. Ebenso empfiehlt sich eine Gegenüberstellung der potenziellen Entlastung nach ISPG und SAG+, um die optimale Nutzung der Instrumente vorzubereiten.

Hinweis: Die dargestellten Regelungen beruhen auf dem Ministerialentwurf und können sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern. Wir beobachten die weitere Entwicklung und unterstützen Sie gerne bei einer ersten Analyse sowie bei der Vorbereitung der erforderlichen Datengrundlagen.

 

Verfasst von: Cornelia Kalina, Nicole Reisinger

Daniela Stastny

Partnerin, Vienna, PwC Austria

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Cornelia Kalina

Senior Manager, PwC Austria

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