Anforderungen für Finanzinstitute
PwC unterstützt Sie dabei, sämtliche gesetzliche Anforderungen für Ihre Produkte und Dienstleistungen den Vorgaben entsprechend umzusetzen.
135 Millionen Europäer:innen leben mit einer Behinderung.
1 von 30 Menschen in Europa ist blind.
190 Millionen in Europa leben mit einer Einschränkung des Gehörs.
5 Millionen
in Europa sind auf einen Rollstuhl angewiesen.
108 Millionen in Europa leben mit kognitiven Einschränkungen.
1 von 4 in
Europa leiden unter langfristigen Einschränkungen.
Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten dazu, diverse Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen barrierefrei zu gestalten. Damit soll eine einheitliche Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in Europa erreicht werden. Die Hauptziele dabei sind:
In Österreich sind die Anforderungen aus dem EAA auf Basis des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) umzusetzen. Dieses Bundesgesetz tritt per 28.6.2025 in Kraft und legt konkrete Bestimmungen fest, um die Gleichstellung und Barrierefreiheit für definierte Produkte und Dienstleistungen zu fördern.
Geltungsbereich des BaFG im Banken-Sektor umfasst u.a.
Banken müssen künftig barrierefreie Informationen für die entsprechenden Produkte und Dienstleistungen betreffend bereitstellen, sowohl online als auch offline, und sind weiteres dazu verpflichtet, die bauliche Umwelt barrierefrei zu gestalten.
PwC unterstützt Sie dabei, dieses wichtige soziale Thema bestmöglich in Ihrem Unternehmen zu implementieren. So sollen allen Verbraucher:innen die gleichen Möglichkeiten zustehen, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen oder Einschränkungen.