Zusätzliche Angaben zu Reverse-Factoring-Vereinbarungen

14/06/23

Im Mai 2023 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 im Hinblick auf Reverse-Factoring-Vereinbarungen.

Abschlussadressaten sind regelmäßig an Informationen zu Reverse-Factoring-Vereinbarungen interessier und stufen diese als entscheidungsrelevant ein. Durch zusätzliche Anhangangaben soll die Transparenz solcher Vereinbarungen erhöht werden.

Im Vordergrund stehen deren Auswirkungen auf 

  • die Verbindlichkeiten,
  • die Cashflows und
  • das Liquiditätsrisiko der Unternehmen.

Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2024 beginnen, verpflichtend. Eine freiwillige, vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die zuvor erforderliche Übernahme in europäisches Recht steht allerdings noch aus.

Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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