Veröffentlichung der FMA Prüfungsschwerpunkte 2022

06/12/22

Am 5. Dezember 2022 hat die österreichische Finanzmarkaufsicht (FMA) die Prüfungsschwerpunkte für die Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht. Die diesjährigen Schwerpunkte der FMA entsprechen weitestgehend denen der europäischen Enforcer. Im Fokus stehen klimabezogene Belange, der Krieg in der Ukraine und makroökonomische Gegebenheiten. Außerdem stehen unter den österreichischen Prüfungsschwerpunkten noch für UGB-Jahresabschlüsse weitere Themen.

 

Die österreichischen Prüfungsschwerpunkte für IFRS-Konzernabschlüsse sind:

  • IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“
  • IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“
  • IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“
  • IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen“
  • IFRS 5 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“
  • IFRS 9 „Finanzinstrumente“, besonders die Themen ECL-Bewertung und Anhangangaben iVm IFRS 7
  • Konzernabschlüsse, Joint Operations und Joint Ventures nach IFRS 10 bzw 11 und IAS 28
  • Power Purchase Agreements nach IFRS 9, IFRS 10 bzw 11 und IFRS 16
  • Belastende Kundenverträge nach IFRS 15 / IAS 37

 

Die Schwerpunkte in Bezug auf den (Konzern)Lagebericht nach § 243 bzw § 267 UGB und die nicht-finanzielle Berichterstattung nach § 243B bzw. § 267A UGB sind:

  • Klimabezogene Belange
  • Angaben gem. Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung
  • Der Umfang der Nichtfinanziellen Berichterstattung in Bezug auf Informationen über wesentliche Risiken im Zusammenhang mit nichtfinanziellen Belangen der Geschäftstätigkeit
  • Alternative Performance Measures (APM)

 

Die österreichischen Prüfungsschwerpunkte für UGB-Jahresabschlüsse sind:

  • Beteiligungsbewertung
  • Werthaltigkeit Forderungen
  • Drohverlustrückstellungen / covenant trigger

 

Als allgemeinen Hinweis empfiehlt die FMA in ihrer Veröffentlichung von Pre-Clearance-Verfahren rechtzeitig gebrauch zu machen, um späterer Fehlerfeststellungen zu vermeiden. Weiters wird darauf hingewiesen, dass konsolidierungspflichtige Emittenten für Geschäftsjähre beginnend mit 01.01.2022 im Rahmen der Offenlegung der Jahresfinanzberichte im ESEF-Format alle Anhangangaben auszuzeichnen haben, die den Auszeichnungselementen des Anhangs II der ESEF-Verordnung inhaltlich entsprechen (Blocktagging).

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