26/04/21
Am 21. April 2021 hat die Europäische Kommission mit dem Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) einen Vorschlag zur Anpassung der Non Financial Reporting Directive (NFRD) vorgelegt. Die geplanten Änderungen sollen für mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte sorgen und im Ergebnis die Zweiklassengesellschaft zwischen finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung beenden. Die geplanten Änderungen betreffen bereits die Berichtsperiode 2023.
Schon seit 2017 sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen in der EU dazu verpflichtet, über nichtfinanzielle Aspekte zu berichten. Bislang wies diese Berichterstattung jedoch Mängel auf: Die Informationen seien wenig relevant, häufig nicht verlässlich und in den seltensten Fällen vergleichbar – so die Kritik von Investoren und anderen Stakeholdern – und damit nicht geeignet, nachhaltigkeitsbezogene Risiken zu berücksichtigen. Dies könnte die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Nicht zuletzt seien zu wenige Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen.
Mit den Änderungen adressiert die EU nun diese Kritik und schlägt gleichzeitig ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf: Sie hat einen klaren Fahrplan zur Integration von nichtfinanziellen Informationen in die Finanzberichterstattung vorgelegt. Dieser Plan sieht eindeutige Verantwortlichkeiten für die Erstellung, Überwachung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Zusätzlich soll eine Angleichung mit den aktuell parallel laufenden Regulierungen bezüglich EU Action Plan on Sustainable Finance/EU Green Deal erfolgen, um beispielsweise die Anforderungen an Taxonomie-Angaben zu harmonisieren.
Der Zeitplan für die Umsetzung der Änderungen ist ehrgeizig: Der Vorschlag soll voraussichtlich noch im Kalenderjahr 2021 verabschiedet werden. Bis Ende 2022 müssen die Mitgliedsstaaten die Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Die Berichtspflicht soll für Nachhaltigkeitsberichte gelten, die ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden. Die Änderungen betreffen also bereits die Berichtsperiode 2023.
Die größte Transformation in der Unternehmensberichterstattung seit Einführung der IFRS
Mit dem aktuell vorliegenden Vorschlag wird all das, was für die klassische Finanzberichterstattung gilt, in wenigen Jahren auch für das Sustainability-Reporting verbindlich sein. Die Umsetzung der neuen Anforderungen ist zwar mit Aufwand verbunden, die Harmonisierung der Berichtspflichten birgt aber auch eine Chance für die betroffenen Unternehmen: Denn es lohnt sich, die für den Geschäftserfolg nicht mehr wegzudenkenden nichtfinanziellen Aspekte nun gleichwertig in die unternehmerischen Berichtsprozesse einzubetten. Das erleichtert es in Zukunft, gegenüber Kapitalgebern, Investoren und auch Kunden auskunftsfähig zu sein und einen Beitrag für mehr Vertrauen und Transparenz zu leisten.
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