IASB veröffentlicht IFRS 18 “Presentation and Disclosure in Financial Statements”

Der IASB hat am 9. April 2024 den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 18 “Presentation and Disclosure in Financial Statements” veröffentlicht. IFRS 18 regelt die Darstellung von finanziellen Informationen in IFRS-Abschlüssen und hat das Ziel die Transparenz und Vergleichbarkeit von IFRS-Abschlüssen zu verbessern. Der neue Standard wird erstmals zum 1. Jänner 2027 anwendbar sein (endorsement noch ausstehend) und künftig IAS 1 “Presentation of Financial Statements” ersetzen, wobei Regelungen aus IAS 1 in den IFRS 18 übernommen wurden.

Die wichtigsten Änderungen durch IFRS 18 im Überblick:

  • Verbesserte Vergleichbarkeit mittels einheitlicher Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung durch
    • Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu den drei Kategorien: operatives Ergebnis, Investitionen und Finanzierung;
    • Einführung von zwei verpflichtenden Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung

      i.    Operativer Gewinn oder Verlust und
      ii.    Gewinn oder Verlust vor Finanzierung und Ertragsteuern;
  • Erhöhte Transparenz bei vom Management festgelegten Leistungskennzahlen (management-defined performance measures, MPM), die nicht in den IFRS definiert sind, durch
    • verpflichtend aufzunehmende Erläuterungen zur Abgrenzung und Zusammensetzung von alternativen Leistungskennzahlen und
    • Überleitung auf die Beträge in der Gesamtergebnisrechnung;
  • Übersichtlicherer Aufbau des Anhangs betreffend der zur Verfügung gestellten Informationen mittels präziserer Vorgaben durch
    • Spezifikationen, ob Informationen unmittelbar in den Primaries oder im Anhang aufzunehmen sind;
    • Erläuterungen zur Zusammensetzung von operativen Aufwendungen sowie
    • Einführung eines verpflichtenden Ausgangspunkts für die indirekte Ermittlung des Cashflows der betrieblichen Tätigkeit sowie Aufhebung des Klassifizierungswahlrechts für Zinsen und Dividenden.

Für Banken, Versicherungen und ähnliche Unternehmen mit besonderen Anforderungen an die Gliederung der Erfolgsrechnung sind gesonderte Regelungen zur Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen zu den verschiedenen Kategorien vorgesehen, damit Erträge und Aufwendungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in dem operativen Gewinn und Verlust ausgewiesen werden.

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Kontakt

Hans Hartmann

Hans Hartmann

Partner, Capital Markets & Accounting Advisory Services (CMAAS), PwC Austria

Tel: +43 676 833 771 816

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

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