IASB veröffentlicht gezielte Verbesserungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten in IFRS 9 und IFRS 7

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 30.Mai gezielte Änderungen an den Standards IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Angaben zu den Finanzinstrumenten veröffentlicht. Mit den Änderungen wird der Vielfalt der Rechnungslegungspraxis Rechnung getragen, indem die Anforderungen verständlicher und einheitlicher gestaltet werden. Von den Änderungen betroffen sind nicht nur Finanzinstitute, sondern alle Unternehmen.

Worum geht es dabei?

Das IASB veröffentlichte Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 zur:

(a) Klarstellung des Zeitpunkts des Ansatzes und der Ausbuchung einiger finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, mit einer neuen Ausnahme für einige finanzielle Verbindlichkeiten, die über ein elektronisches Bargeldtransfersystem abgewickelt werden;

(b) Klarstellung und Hinzufügung weiterer Leitlinien zur Beurteilung, ob ein finanzieller Vermögenswert das Kriterium der ausschließlichen Tilgungs- und Zinszahlungen (SPPI) erfüllt (dies schließt unter anderem Instrumente mit Merkmalen, die an die Erreichung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungszielen (ESG) gebunden sind, ein);

(c) Ergänzung neuer Angaben für bestimmte Instrumente mit Vertragsbedingungen, die die Zahlungsströme verändern können (darunter auch Instrumente mit ESG-bezogenen Merkmalen); und

(d) Aktualisierung der Angaben für Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert durch das sonstige Gesamtergebnis (FVOCI) bewertet werden.


Die Änderungen unter (b) sind vor allem für Finanzinstitute und Investoren relevant, während die Änderungen unter (a), (c) und (d) für alle Unternehmen von Bedeutung sind.

Wann sind die Änderungen anzuwenden?

Die Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist (vorbehaltlich der Übernahme ins EU-Recht).

Ein Unternehmen kann sich dafür entscheiden, nur die unter (b) und (c) genannten Änderungen zusammen vorzeitig anzuwenden, ohne die unter (a) und (d) genannten Änderungen bereits anzuwenden.

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Kontakt

Ulf Kühle

Ulf Kühle

Director, IFRS-Fachabteilung, PwC Austria

Tel: +43 699 163 050 52

Anna Ledermüller

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Manager, PwC Austria

Tel: +43 699 16305001

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